Die Persönliche Identifikations-Nummer (PIN) wird jeder berechtigten Person zur Absicherung ihrer persönlichen Belange in der Elektronischen Datenverarbeitung sowie im Bildschirmtext zugeordnet. Die PIN wird durch einen Zufallsgenerator entwickelt und besteht aus einer Kombination von Zahlen und/oder Buchstaben. Die berechtigte Person kann bei bestimmten Bereichen (Verfügungen am Geldautomaten oder über BTX) nur unter Eingabe der PIN Zugriff erhalten. Die Persönliche Identifikations-Nummer kann jederzeit gesperrt werden.
Abkürzung für Personal Identification Number, d.h. persönliche Identifizierungsnummer („Geheimnummer“). Insbesondere zur Auftragserteilung im Electronic Banking wird die PIN statt der Unterschrift verwendet.
PIN ist die Abkürzung für Personal Identification Number. Umgangssprachlich wird häufig auch von der PIN-Nummer gesprochen, aber dies ist eigentlich eine Tautologie wie der weiße Schimmel.
Der Name sagt, daß die PIN nur einer Person bekannt ist (bekannt sein sollte!) und sich diese Person mit ihr identifizieren kann. PINs gibt es in vielen Bereichen der Gesellschaft, nicht nur für Geldgeschäfte. Eine sehr wichtige PIN ist die der Geldkarte. Die auch Geheimnummer genannte vierstellige PIN wird von einem Rechner nach dem Zufallsprinzip bestimmt und in den Magnetstreifen der Karte oder den Chip codiert. Wenn die Kreditkarte auch als Geldkarte funktionieren soll, gibt es auch für sie eine PIN.
Mit der Geldkarte und der PIN gemeinsam kann man an einem Geldautomaten über Bargeld verfügen. Dies kann jedermann, dem die Geheimnummer bekannt ist und in dessen Besitz sich die Geldkarte befindet. Deshalb sollte man Karte und PIN immer getrennt aufbewahren, die PIN am besten nur im Kopf. Hat man sie doch einmal vergessen, kann sie durch das kartenausgebende Institut jederzeit neu errechnet werden. Das ist in der Regel kostenpflichtig, aber immer günstiger als der Vermögensschaden, der beim Mißbrauch der Geldkarte durch Dritte entstehen kann. Über die PIN gibt es seit Jahren erbitterte Streitereien zwischen den Kreditinstituten und ihren Kunden. Jahrelang konnten die Banken nahezu unwidersprochen behaupten, die PIN sei absolut sicher. Mittlerweile bröckelt jedoch diese Gewißheit. Dazu haben auch einige höchstrichterliche Urteile beigetragen, die die Sicherheit der PIN in Abrede stellen. Die PIN kann dabei nicht nur durch technische Mittel »geknackt« werden. Die einfachste Form des »Knackens« ist das Ausspähen. Viele Geldkartendiebe haben eine erstaunliche Fertigkeit entwickelt, allein an Hand der Fingerbewegungen auf der Eingabetastatur des Geldautomaten die PIN zu entschlüsseln.
Abkürzung für persönliche Identifikationsnummer, Perso-nal-Identificationnumber. Persönliche Geheimnummer, die zur Identifizierung des berechtigten Nutzers einer Magnetstreifenkarte dient. Nur dem Bankkunden als Verfügungsberechtigtem bekannt sein sollende 4-stellige Geheimzahl, die ihm von seiner kontoführenden Bank schriftlich und persönlich ausgehändigt wird. Die Nummer ist in Verbindung mit ec- oder entspr. Kundenkarte der Bank zur Verfügung an GAA und teilw. (soweit nicht nur Unterschrift) an Point-of-Sale-Terminals (elektronischen Kassen) erforderlich, wo der Kunde sie zu seiner durch das Gerät erfolgenden Identifikation eingeben muss. Die PIN wird meist aus bestimmten Daten auf der Karte und einem Verschlüsselungsalgorithmus (Kryptographie) unter Einbeziehung eines geheim zu haltenden Schlüssels (meist DES) im Terminal berechnet und mit der vom Benutzer eingegebenen PIN verglichen.
Personal Identification Number (persönliche Geheimzahl) Siehe: Geheimzahl
Abk. f. Persönliche Identifikations-Nummer (Codezahl). Eine nur dem Kontoinhaber bekannt gegebene/bekannte persönliche Geheimzahl. Sie ist für die Ausführung diverser Geldgeschäfte im Rahmen des Electronic Banking erforderlich. Ohne die Eingabe der PIN kann z. B. kein Geld an Geldautomaten mit der Scheck-/Kreditkarte abgehoben werden. Sie ist für die Teilnahme am Electronic Cash und Home Banking erforderlich. Die PIN dient dem Schutz vor Missbrauch. Vgl. TAN.
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