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Rang

1. In der Organisation die Position einer Stelle in der Hierarchie. 2. Im Grundbuch die Reihenfolge, nach der gleiche Rechte (z.B. Hypothek, Grundschuld) im Grundbuch aufeinander folgen. Sie richtet sich nach der Reihenfolge der Eintragungen. Wichtig ist der Rang im Verfahren der Zwangsvollstreckung, da das ranghöhere Recht zuerst wahrgenommen werden kann. Deshalb haben Auflassungsvormerkung (Auflassung), Löschungsvormerkung und Widerspruchsvormerkung bei Grundstücksgeschäften große Bedeutung. 3. Beim Pfandrecht an einer beweglichen Sache ist der Rang im allgemeinen die Reihenfolge, in der verschiedene Pfandrechte bestellt wurden. Bei der •Pfändung entsteht der Rang nach dem Zeitpunkt der Pfändung.

Der Rang stellt eines der im Rahmen der Arbeitsanalyse zu unterscheidenden Gliederungsprinzipien dar (Verrichtungs-, Objekt-, Rang-, Phasen und Zweckprinzip). Nach dem Rang können alle analytisch ermittelten Arbeitsaktivitäten nach Entscheidungs und Ausführungsarbeiten unterschieden werden. Die Differenzierung nach Entscheidungs und Ausführungsarbeiten kann nach der Wiederholbarkeit (einmalige und wiederholbare Entscheidungs und Ausführungsarbeiten), der Fristigkeit (kurzfristig, mittelfristig und langfristig wirkenden Entscheidungs und Ausführungsarbeiten) und dem Grad der Strukturierbarkeit (automatische und nichtautomatische Entscheidungs und Ausführungsarbeiten) erfolgen. Seine hauptsächliche Anwendung findet das Rangprinzip bei derFestlegung der Führungsorganisation.

1. Auch: Rangstelle. Bei Immobilien sind die an einem Grundstück bestellten Rechte nicht sämtlich gleichberechtigt, sondern befinden sich in einem bestimmten Rangverhältnis zueinander. Der Rang von Grundstücksrechten, die ins Grundbuch einzutragen sind, bestimmt sich prinzipiell anhand der Reihenfolge dieser Eintragungen: das eintragungsmässig voraufgehende Recht hat den besseren Rang (Locus-Prinzip). Bei Rechten, die in verschiedenen Abteilungen des Grundbuchs eingetragen sind, ergibt sich das Rangverhältnis nach dem Zeitpunkt der Eintragung; dabei gehen zeitlich frühere Eintragungen späteren vor. Der Rang ist vor allem bei Zwangsvollstreckungen in ein Grundstück wichtig, denn nachrangige Rechte werden erst dann befriedigt, wenn die im Rang voraufgehenden voll befriedigt sind. Durch Rangvorbehalt wird dieses Prinzip durchbrochen.
2. Beim Pfandrecht an einer beweglichen Sache oder Forderung richtet sich die Befriedigung regelm. nachdem Zeitpunkt der Bestellung. Das Alter der gesicherten Forderung hat keine Relevanz.
3. Im Insolvenzverfahren bestehen gesetzliche Rangklassen, nach denen bestimmte Konkursgläubiger befriedigt werden.
4. Bei Anleihen u.a. Fremdkapital im Insolvenzfall des Schuldners bestehende Ordnung der Gläubiger i. Hinbl. a. die Rückzahlung ihres Kapitals.

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