Sorten sind ausländische Banknoten und Münzen bzw. ausländische Barzahlungsmittel (Münzen, Noten).
Sorten sind in der Produktions- und Absatzwirtschaft eigenschaftsverwandte Produkte, die sich in ihren Eigenschaften nur unwesentlich voneinander unterscheiden. Die Verwandtschaft der Sorten kann auf die Verwendung gleicher oder ähnlicher Werkstoffe (z.B. Papier, Holz, Kunststoff) oder/und auf die Bearbeitung in gleicher oder ähnlicher Prozeßfolge (z.B. Bier, Blech, Zigaretten, Ziegel) begründet sein. Die einzelnen Sorten unterscheiden sich lediglich durch die Größe, Form, Farbe und ähnliche Eigenschaften. Sie werden in der Regel immer wieder in den gleichen Ausführungen erstellt. Die Unternehmungen nehmen Änderungen in ihrem Sortengerüst nur selten und in großen Zeitabständen vor. Durch die Herbeiführung der Sortenunterschiede sollen über produktionswirtschaftliche Maßnahmen absatzwirtschaftliche Effekte erzielt werden. Produktpolitik, Produktvariation Sorten sind in der Bankwirtschaft im Gegensatz zu den Devisen Münzen und Banknoten, die auf ausländische Währung lauten. Sortenfertigung, Sortenproduktion Bei der Sortenproduktion werden eigenschaftsverwandte Produkte, die sich nur unwesentlich voneinander unterscheiden, nacheinander auf den gleichen Betriebsmitteln erstellt. Die Eigenverwandtschaft gehört zu den Programmerkmalen. Die Sortenproduktion ist also ein outputbezogener Produktionstyp.
Sorten sind Münzen und Noten einer ausländischen Währung. Sie sind ein Teil der Devisen. Der Wechselkurs für Sorten (= Sortenkurs) unterscheidet sich vom amtlich notierten Rurs für Devisen.
Im Gegensatz zu den Devisen handelt es sich bei den Sorten um Bargeld einer ausländischen Währung, also um deren Banknoten und Münzen.
Im Auslandsreisezahlungsverkehr wird in begrenztem Ausmass in bar gezahlt. Für diesen Zweck können bei den meisten Banken ausländische Barzahlungsmittel in Form ausländischer Banknoten und Geldmünzen erworben werden. Rechnen nicht zu Devisen.
Ausländische Banknoten und Münzen; werden von Banken zum Sortenkurs gekauft und verkauft. Devisen.
ausländische Barzahlungsmittel, d. h. Banknoten und Münzen ausländischer Währungen.
Bezeichnung für bare ausländische gesetzliche Zahlungsmittel (ausländische Banknoten und ausländische Münzen).
Siehe auch Devisen, Ausländisches Bargeld.
- Devisen
Münzen und Banknoten in fremder Währung.
Begr. f. ausländische gesetzliche Zahlungsmittel, also ausländisches Bargeld; in Form von Banknoten (die Gegenstand des Geldwechselgeschäftes der Banken sind) und von Münzen. S. werden im Unterschied zu den Devisen nicht amtlich gehandelt. S. Wechselstuben.
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