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Stützungskauf

Marktintervention (Ankauf) zur Aufrechterhaltung eines bestimmten Preises. Stützungskäufe werden vor allem bei staatlichen Mindestpreisen erforderlich, so etwa am Devisenmarkt, wenn beim fixierten Wechselkurs das Angebot an Devisen die Nachfrage übersteigt (Devisenmarktinterventionen). Stützungskäufe liegen auch vor, wenn die Notenbank Wertpapiere in der Absicht ankauft, ein bestimmtes Kurs- bzw. Zinsniveau zu stabilisieren (Offenmarktpolitik).

Kauf von Devisen durch die Zentralbank zur Stützung des Wechselkurses einer bestimmten Währung. Im Rahmen fester Wechselkurse muss die Zentralbank Währungen von Partnerländern aufkaufen, wenn deren Wechselkurse längerfristig am unteren Interventionspunkt (Intervention) der möglichen Schwankungsbreite liegen. Aber auch bei flexiblen Wechselkursen können Stützungskäufe bei einem rapiden Währungsverfall notwendig werden. Über die Wirkung bzw. Effizienz von Stützungskäufen gegenüber entgegengerichteten Markttendenzen herrscht Uneinigkeit.

Bezeichnung für Käufe, die zu Zwecken der Stützung des
(a) Kursniveaus von Anleihen oder/und Aktien, oder
(b) Zinssatzniveaus ( Notenbankpolitik)

getätigt werden.

sind Käufe von Waren, Wertpapieren oder Devisen an der Börse, die getätigt werden, um einen durch Überangebot drohenden Preisverfall zu verhindern. Sie werden bei Waren und Wertpapieren meist durch interessierte Kreise durchgeführt (z.B. um einen Preisverfall des eigenen Bestands zu verhindern). Bei Devisen erfolgen die Stützungskäufe meist durch eine Währungsbehörde (Zentralbank), die damit Störungen im Außenhandel verhindern will oder den eingegangenen Verpflichtungen nachkommt. Siehe auch -"EWS, Intervention.

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