Ein Sukzessivlieferungsvertrag (auch Teillieferungsvertrag) ist ein einheitlicher Vertrag, durch den der eine Teil zur Lieferung einer bestimmten Warenmenge in Raten (oder einer unbestimmten Menge auf Abruf für eine gewisse Zeit; dann Dauerschuldverhältnis), der andere regelmäßig zu entsprechender Ratenzahlung verpflichtet ist.
Der Rahmen (Gesamtmenge, Dauer usw.) ist also von vornherein fest bestimmt.
Infolge dieser Einheitlichkeit kann im Konkurs der Konkursverwalter nur einheitlich entscheiden, ob er die weitere Erfüllung des Vertrags zur Konkursmasse verlangen will, woraus die Verpflichtung zur Bezahlung der gesamten Gegenleistung als Masseschuld entsteht.
Bei Nichterfüllung oder Schlechterfüllung einzelner Raten gelten hinsichtlich dieser die allgemeinen Vorschriften (Schuldnerverzug, Unmöglichkeit der Leistung, Gewährleistung).
Darüber hinaus kann der Gläubiger, falls durch den Verzug oder die Schlechterfüllung die Fortführung des gesamten Sukzessivlieferungsvertrag derartig gefährdet erscheint, daß dem Vertragspartner die Fortführung nicht mehr zumutbar ist, auch vom ganzen Vertrag (wegen insoweit gegebener positiver Vertragsverletzung) zurücktreten bzw. Schadensersatz verlangen, soweit der Vertrag noch nicht erfüllt ist.
Ob die weitere Erfüllung des Sukzessivlieferungsvertrag für den Gläubiger unzumutbar ist, entscheidet sich nach den gesamten Umständen (z.B. selbständige Verwendbarkeit der bereits gelieferten Raten, persönliche Beziehungen der Beteiligten u.a.); u.U. genügt bereits Schlechtlieferung einer einzigen, nicht unerheblichen Rate.
Dokumentenakkreditiv
Vorhergehender Fachbegriff: Sukzessivkostenanalyse | Nächster Fachbegriff: Sukzessivlieferungsverträge
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|