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Tagesgeld

(call money) Notenbankguthaben, das mit eintägiger Rückzahlungsfrist zur Verfügung gestellt wird und vor allen Dingen für den Spitzenausgleich im Zahlungsverkehr dient. Tagesgeld wird üblicherweise vormittags bis 12 Uhr zur Verfügung gestellt und ist i. d. R. bis 12 Uhr des folgenden Tages zurückzuzahlen. Es wird über LZB-Konto abgerechnet. Der Satz für Tagesgeld ergibt sich aus dem jeweils aktuellen Marktgeschehen am jeweiligen Platz und wird nicht offiziell festgestellt (Geldmarkt).

Geldanlage für einen Tag am Geldmarkt. Regelmäßig wird ein Mindestbetrag von 1 Mio. EUR vereinbart.

ist Geld, das Kreditinstitute unter sich für die Dauer eines Werktages als Darlehen gewähren. Abgerechnet wird jeweils um 12 Uhr.

Kürzestfristiger Geldmarktkredit unter Banken. Geld in Gestalt von Zentralbankgeld, das von einem Tag auf den anderen zur Verfügung gestellt bzw. aufgenommen wird. Es wird am Vormittag des ersten Tages -i. d. R. bis 12 Uhr - vergeben und ist ohne Kündigung bis i.d. R. 12 Uhr des nächsten Tages zurückzuzahlen. Die Verrechnung vollzieht sich über die Zentralbankkonten der beteiligten Banken. Der Tagesgeldhandel, der sich in hohen und runden Beträgen vollzieht, wird stark durch Usancen gesteuert. Diese Geldmarktkredite, die nur unter bekannten »Geldmarktadressen« gehandelt werden, erfahren keine besondere Absicherung durch zusätzliche Kreditsicherheiten. Anders: tägliches Geld.

Leihgeld zwischen Banken in Form von Notenbank-Guthaben mit eintägiger Rückzahlungsfrist.

Geldmarkt

täglich (von Tag zu Tag) fälliges Geld im Handel unter Banken, das i.A. „bis auf weiteres” überlassen wird. Entsprechend der Marktzinsentwicklung mit einem unter Umständen täglich wechselnden Zins­satz; siehe auch   Geldmarktkredit und  Geldmarktkonto.

Bezeichnung für kurzfristige Liquiditätsschöpfungen zwischen Banken mit eintägiger Rückzahlungsfrist.
Diese Bezeichnung verwendet man auch für »täglich fälliges Geld«, das von Bankkunden als Guthaben bei der Bank unterhalten wird und über das täglich von ihnen verfügt werden kann. Für diese besonderen, auch als »Kündigungsgeld« bezeichneten Einlagen werden erhöhte Habenzinsen von der Bank gezahlt, die jedoch unterhalb der Zinssätze für Festgeldanlagen liegen.

(1) Bankeinlagen bzw. -kredite mit einer Laufzeit von i. d. R. nur 1 Tag (von 12 Uhr mittags bis 12 Uhr mittags). (2) Zentralbankguthaben, die auf dem Geldmarkt „bis auf weiteres" mit einer Mindestlaufzeit von einem Geschäftstag überlassen und genommen werden.

Geldmarkt

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