Versicherungs-Unternehmen stehen unter staatlicher Aufsicht. Diese wird vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) und den Aufsichtsbehörden der Länder ausgeübt. Zur staatlichen Aufsicht gehörtauch die Prüfung der Versicherungs Unternehmen in deren Geschäftsräumen. Solche örtlichen Prüfungen sindregelmäßig alle fünf Jahre vorzunehmen. Den Prüfern des BAV sind alleAuskünfte zu erteilen und auf Verlangen alle Bücher, Belege und Schriften, die für die Beurteilung des Geschäftsbetriebes und der Vermögenslage bedeutsam sind, vorzulegen. DiePrüfung erstreckt sich auf den gesamten Geschäftsbetrieb.
Gegenstand derPrüfung sind insbes. die Aufgabender satzungsgemäßen Organe, dieAußenorganisation (Werbung, Anbahnung und Abschluß von Versicherungsverträgen), die Innenorganisation (Vertragsannahme, Bestandsverwaltung, Schadenbearbeitung), dieEinhaltung des Geschäftsplans (der Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Tarife), die Vermögensanlagen (deren Sicherheit, Mischung und Streuung, Rentabilität und die Liquidität), die Rechnungslegung (vollständige und zutreffende Erfassungder Geschäftsvorfälle, richtige Bewertung), die Kostenlage, die Kostenverteilung auf die einzelnen Versicherungszweige und die Rückversicherungsbeziehungen. In die Prüfung können auch selbständige Agenten und Makler, die fürdas Versicherungs Unternehmen tätigsind, einbezogen werden. Diese haben in gleicher Weise Auskunft zu geben und alle verlangten Unterlagenvorzulegen.
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