ermöglicht durch Erfassung, Verteilung, Aufbereitung und Auswertung entsprechender Daten einen Vergleich der Kosten mit der erstellten Leistung und dadurch eine Kontrolle der Wirtschaftlichkeit des Betriebsprozesses. Durch Ermittlung der Selbstkosten der Leistungen ist sie eine wesentliche Voraussetzung der Preis- bzw. Gebührenkalkulation (Gebührenpolitik). Neben diesen schwerpunktmässigen Aufgaben besteht die Möglichkeit, Wirtschaftlichkeitsvergleiche zwischen Verwaltungen sowie zwischen unterschiedlichen Verwaltungsverfahren durchzuführen. Auf der Grundlage von Vergangenheitswerten lassen sich Informationen für Plan- bzw. Sollkostenrechnungen zur Unterstützung der Aufstellung von Budgets verwerten. Ferner kann man über Verrechnungspreise eine innerbetriebliche Leistungsverrechnung durchführen. Aufgaben und Aufbau der Verwaltungskostenrechnung in Form der Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung unterscheiden sich somit kaum von der des betrieblichen Rechnungswesens.
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