In den letzten Jahren wurde immer wieder die Umwandlung der Gewerbesteuer in eine "Wertschöpfungsteuer" gefordert. Nach den. bisherigen Vorschlägen soll als Bemessungsgrundlage der Wertschöpfungsteuer die Summe aus betrieblicher und privater Wertschöpfung in Betracht kommen; in diese sollen Betriebsgewinne, Löhne und Gehälter, Zinsen, Mieten und Pachten sowie Abschreibungen einbezogen werden. Als Vorteile gegenüber der Gewerbesteuer werden eine breitere Streuung des Steuerzugriffs, geringere Konjunkturabhängigkeit und damit Stetigkeit der Steuereinnahmen für die Gemeinden genannt. Von Nachteil wäre, dass wegen der neuen Steuerbemessungsgrundlage zusätzliche Ermittlungsrechnungen angestellt werden müssten. Die Wertschöpfungsteuer wäre ausserdem mit der gesamten Besteuerung der Unternehmen abzustimmen. Problematisch erscheint nach Abschaffung der Lohnsummensteuer und Einschränkung der Gewerbekapitalsteuer die verstärkte ertragsunabhängige Besteuerung. Die Wertschöpfungsteuer wird daher überwiegend abgelehnt, und zwar mit dem Argument, dass sie nicht die sachliche Leistungsfähigkeit einer Unternehmung berücksichtige.
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