bezeichnet alle im Rahmen der Bilanzpolitik gesetzlich erlaubten Transaktionen (vor allem Bestandsumschichtungen), um das Bilanzbild (Bilanz) möglichst positiv erscheinen zu lassen.
Verschönerung" der Bilanz durch Transaktionen, die mit Blick auf den Bilanzstichtag vorgenommen werden, insbesondere die Aufnahme zusätzlicher flüssiger Mittel.
(Bilanzkosmetik) Maßnahmen im Rahmen der Bilanzpolitik, die darauf gerichtet sind, dem Bilanzleser ein möglichst günstiges Bild, insbesondere von der finanziellen Lage der Unternehmung, zu vermitteln. Banken bedienen sich hierbei vornehmlich des Pensionsgeschäfts, indem sie Wertpapiere in Pension geben und hierfür liquide Mittel erhalten.
Massnahmen von vor allem Banken, aus Standinggriinden über einen bestimmten Stichtag -vor allem zum Bilanzstichtag - ihre Bilanz zu »verschönern«, vor allem, indem ein »besserer« Liquiditätsgrad gezeigt wird, als er normalerw. bestände und erforderlich wäre. Neben der Gefahr der Irreführung externer Bilanzadressaten gehen solche Massnahmen als ökonomisch nicht erforderlich zu Lasten des Ertrags bzw. der Rentabilität der Bank, da die rein optische »Bilanzfrisur« mit Zinseinbussen verbunden ist.
(„in das Schaufenster legen”). Beispiel: Verstärktes Gewinnmanagement bzw. erhöhter Gewinnausweis eines Unternehmens vor dem Gang an die Börse. Siehe auch Windows of Opportunity, Long-Run Underperformance und Going Public, Durchführungsphase.
Bilanzmaßnahmen mit dem Ziel, eine optisch bessere Bilanz (z. B. durch »Bilanzverlängerung«) vorzuweisen. Oft zu beobachten ist in diesem Zusammenhang die vorübergehende »Zuführung« von Barmitteln über den Bilanzstichtag, um eine höhere Liquidität vorzutäuschen.
Vorhergehender Fachbegriff: Windhundverfahren bei Einfuhrkontingentierungen | Nächster Fachbegriff: Window Warrant
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|