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Zentraler Kapitalmarktausschuss

Zentraler Kapitalmarktausschuß ist eine 1957 von Geschäftsbanken gegründete Kommission zur Koordinierung der Vorgehensweise der Emittenten am Kapitalmarkt (Obligation).
Der aus elf Mitgliedern bestehende Ausschuß gibt Empfehlungen zum Zeitpunkt, zum Volumen und zur Ausstattung der Emissionen.
Abk.: ZKMA; 14köpfiges Gremium der Kreditwirtschaft, das die Aufgabe hat, die Inanspruchnahme des Kapitalmarktes hinsichtlich der Volumina und der Termine von Anleiheemissionen (Anleihen; Emission) abzustimmen, um eine Überforderung des Kapitalmarktes zu vermeiden.

1957 von den Verbänden der Kreditwirtschaft geschaffenes Gremium (mit elf Mitgliedern), das auf eine den jeweiligen Marktverhältnissen angemessene Inanspruchnahme des börsenmässig organisierten Kapitalmarktes hinwirken soll. Zu diesem Zweck gibt der Ausschuss Unternehmen und öffentlichen Stellen, die Anleihen emittieren möchten, Empfehlungen über Zeitpunkt, Volumen und Konditionen der Emission (Effektenemission).

Ausschuß, der sich aus elf Mitgliedern der relevanten Emissionsbanken zusammensetzt und an dessen Sitzungen Vertreter der Bundesbank und der Bundesregierung teilnehmen können. Der ZKMA hat die Aufgabe, die Inanspruchnahme des organisierten Kapitalmarkts zu optimieren. Somit erteilt er potentiellen Anleiheemittenten Empfehlungen hinsichtlich des Emissionsvolumens, des Emissionszeitpunktes sowie der Konditionen.

Zentraler Kapitalmarktausschuß

von den wichtigsten Emissionsbanken 1957 gegründetes, in unregelmäßiger Folge tagendes Gremium zur Beratung über die Lage am Rentenmarkt. Die Deutsche Bundesbank ist als ständiger Gast vertreten. Die ursprüngliche Funktion der Kapitalmarktsteuerung mittels Empfehlungen bezüglich Emissionsbegrenzung, -streckung oder -aussetzung an die Emittenten (von der Bundesbank geführter vierteljährlicher »Emissionskalender«) ist im Zuge der           Liberalisierung der Finanzmärkte seit langem nicht mehr relevant.

(ZKMA)
Der Zentrale Kapitalmarktausschuss (seit 1957) besteht aus den wichtigsten Emissionsbanken der Bundesrepublik und ist ein Gremium der Kreditwirtschaft. Er hat die Aufgabe, die Inanspruchnahme des Kapitalmarktes hinsichtlich der Volumina und Termine von Anleiheemissionen abzustimmen, um eine Überhitzung am Kapitalmarkt zu vermeiden. Bundesbank und Bundesregierung sind bei den Sitzungen des ZKMA vertreten.



Siehe: Zentraler Kapitalmarktausschuss

Vorhergehender Fachbegriff: Zentraler Kapitalmarktausschuß (ZKMA) | Nächster Fachbegriff: Zentraler Kreditausschuß (ZKA)



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