- (engl.) General Agreement an Trade in Services (GATS). Am 15.04.1994 in Marrakesch, Marokko beschlossen; gemeinsam mit dem TRIPS-Abkommen (als Abschluss der Uruguay-Runde). GATS stellt neben dem älteren GATT und dem gleichaltrigen TRIPS eine tragende Säule der Welthandelsorganisation (WTO) dar. Es reguliert den internationalen Handel mit Dienstleistungen. GATS besteht aus drei unterschiedlichen Vertragsteilen: (1) Im Rahmenabkommen sind die Grundprinzipien formuliert: Meistbegünstigung, Transparenz, Liberalisierung und Inländerbehandlung. Letzteres besagt, dass ausländische Dienstleister nicht schlechter gestellt werden dürfen als inländische. (2) In den Anhängen sind die unterschiedlichen Liberalisierungsgrade einzelner Dienstleistungssektoren festgelegt; Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Luft- und Schifffahrtsdienstleistungen und Bewegungsfreiheit natürlicher Personen im grenzüberschreitenden Verkehr. Bis Ende 1997 haben bereits 70 WTO-Mitglieder, die 90 % des weltweiten Handels mit Finanzdienstleistungen auf sich vereinen, und bis Anfang 1998 72 WTO-Mitglieder, auf die über 90 % aller Umsätze des Telekommunikationssektors entfallen, den diesbezüglichen Liberalisierungs-Übereinkomen zugestimmt. (3) In den nationalen Zugeständnissen ist seitens der Vertragspartner angegeben, welche Sektoren sie liberalisieren und welche vorerst von Liberalisierungsmaßnahmen ausgenommen werden. Der Rat für Handel und Dienstleistungen (GATS-Rat) ist ein Unterorgan der WTO.
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