Festverzinsliche Wertpapiere (Anleihen) werden oft mit einem Ausgabedisagio ausgegeben, sodass der Käufer, der das Papier unter dem
Nennwert erwirbt und bei Fälligkeit (Tilgung, Auslösung) den vollen Nennbetrag erhält, einen zusätzlichen Ertrag neben den jährlichen Zinsen erzielt, der ihm allerdings erst am Tage der Rückzahlung zufließt.
Der Anleiheschuldner hat den Ausgabe-Mindererlös nicht im Jahr der Ausgabe als Aufwendung zu berücksichtigen, sondern vielmehr auf die Laufzeit der Anleihe zu verteilen. Das geschieht am besten durch Bildung eines Aktivpostens in Höhe des Disagios, der in jährlichen Quoten Gewinn mindernd abzuschreiben ist.
Ertrag (Unterschied zwischen Kaufpreis und Einlösungsbetrag bzw. Nennwert), den der Gläubiger bei der Einlösung (Rückzahlung) erhält, gehört bei Privatpersonen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG); er ist bei Zufluss (Einlösung) zu versteuern. Der Unterschiedsbetrag wird aber aus Vereinfachungsgründen steuerlich nicht erfasst, wenn Nominalzins des Wertpapiers und Ausgabekurs nach marktüblichen Kriterien festgelegt sind. Buchführende Unternehmer können dagegen diesen Betrag auf die Zeit bis zur Einlösung mit gleichen Jahresbeträgen verteilen; diese erhöhen den Gewinn.
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