durch eigene Untersuchungen (z.B. mündliche Befragung, Fragebogenerhebung) oder durch Entnahme aus statistischen Veröffentlichungen. Daten sind Informationen über sozio-ökonomische Variablen im Zeitablauf (Zeitreihendaten) oder an einem Stichtag bzw. innerhalb eines bestimmten Zeitabschnitts (Querschnittsdaten). Bei Vorliegen eines theoretischen Modells und ausgehend von den im Modell einbezogenen Variablen, stellt sich zunächst die Frage nach der Meßbarkeit der Variablen. Größen - wie technischer Fortschritt oder Qualifikation - und Erwartungsgrößen - wie beispielsweise die Zins- oder Gewinnerwartung in einer Investitionsfunktion - sind nicht direkt meßbar; sie können nur durch Ersatzgrößen approximiert werden, für die Daten verfügbar sind. Der theoretische Begriffsinhalt wird dabei durch wirtschaftsstatistische Konstrukte, d.h. durch die verfügbaren oder noch zu erhebenden Daten quantifiziert. Dabei ist stets das sog. Adäquationsproblem zu lösen. Daten sind entweder der amtlichen oder der nichtamtlichen Statistik zu entnehmen. Träger der amtlichen Statistik sind das Statistische Bundesamt, die Statistischen Landesämter, die Kommunalstatistischen Ämter sowie die Statistischen Abteilungen der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Arbeit. Träger der nichtamtlichen Statistik sind in der BRD v.a. die Wirtschaftsforschungsinstitute, Marktund Meinungsforschungsinstitute sowie Verbände. Die Teilnahme an den Erhebungen der nichtamtlichen Statistik ist freiwillig; die Organisationsstruktur und Arbeitsablaufgestaltung der amtlichen Statistik werden durch das grundlegende Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke von 1953 bestimmt. Werden alle Einheiten der zu untersuchenden Gesamtheit berücksichtigt, so liegt eine Vollerhebung vor, z.B. Volkszählung. Aus Kosten- bzw. Zeitgründen werden jedoch meist Teilerhebungen durchgeführt, die ein verkleinertes Abbild der Gesamtheit darstellen, z.B. Mikrozensus als 1%-Stichprobe. Dabei werden im allg. sorgfältig ausgearbeitete Stichprobenpläne verwendet, um Stichprobenfehler ebenso wie systematische Fehler zu verringern und damit eine möglichst hohe Datenqualität zu sichern. Werden Daten mit dem Ziel statistischer Informationsgewinnung erhoben, wie z.B. bei der Volkszählung, so liegen Primärstatistiken vor. Als Sekundärstatistiken bezeichnet man dagegen solche Datensätze, die im Rahmen bestimmter Verwaltungsvorgänge, d.h. zunächst nicht zum Zweck statistischer Datensammlung gewonnen werden. Beispiele sind die Datensätze der Steuerstatistik oder die Beschäftigtenstatistik der Bundesanstalt für Arbeit, die auf den Meldungen der Sozialversicherungsträger basiert.
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