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Devisenpensionsgeschäft

geldpolitisches Instrument, bei dem die Deutsche Bundesbank für eine bestimmte, vereinbarte Zeitdauer den Herausgabeanspruch für Devisen an Geschäftsbanken abtritt. Zwar können die Geschäftsbanken bei diesem Geschäft nicht auch tatsächlich über Devisen verfügen, doch ist es für sie als Geldanlage rentabel: Der Herausgabeanspruch wird zu einem gegenüber dem Terminkurs niedrigeren Kassakurs wie ein Offenmarktgeschäft (Offenmarktpolitik) gestaltet.

Feinsteuerungsinstrument zur befristeten Liquiditätsabschöpfung im Bankensystem. Die Deutsche Bundesbank führte derartige im Pensionsweg befristete Transaktionen erstmalig im August 1979 durch. Banken erwarben zu Lasten ihrer Guthaben an Zentralbankgeld für eine bestimmte Zeit einen Herausgabeanspruch auf Auslandsaktiva (Devisen) der Bundesbank; die Vermögenswerte verblieben aufgrund der Beschränkung auf einen Herausgabeanspruch der Banken im Besitz der Bundesbank. Gleichzeitig verpflichtete sich die Bundesbank, den Herausgabeanspruch nach Ablauf der vereinbarten Frist zurückzukaufen, wodurch den Kreditinstituten das zwischenzeitlich abgeschöpfte Zentralbankgeld wieder gutgeschrieben wurde. Der Anreiz für die Banken, auf diesem Weg für eine bestimmte Zeit Liquidität abzugeben, bestand darin, dass der Preis, zu dem die Bundesbank den Herausgabeanspruch zurückkaufte, höher war als jener, zu dem die Kreditinstitute diesen von der Bundesbank erwarben. Devisenpensionsgeschäfte haben gegenüber den gleichfalls zur Liquiditätsabschöpfung einsetzbaren - Devisenswapgeschäften den Vorteil einer geringeren Signalwirkung. Während liquiditätsabsorbierende Devisenswapgeschäfte mit einer Abnahme der (vom internationalen Devisenhandel stark beachteten) - Währungsreserven der Zentralbank verbunden sind, bleiben diese beim Einsatz von Devisenpensionsgeschäften unverändert. Die Laufzeiten der Geschäfte sind (beginnend mit einem Tag) von der Zentralbank praktisch beliebig wählbar. Literatur: Deutsche Bundesbank Oktober 1995. Jarchow, H.J. (1995)

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