Die berufliche Bildung in Deutschland ist neben einer Hochschulausbildung durch ein duales Wirken von privaten Unternehmen und öffentlichen Arbeitgebern auf der einen Seite und den Berufsschulen auf der anderen Seite gekennzeichnet. Die Arbeitgeber übernehmen dabei den praktischen Teil der Ausbildung und die Berufsschulen den theoretischen Teil. Gemäß Berufsbildungsgesetz von 1969 soll mit der betrieblichen (dualen) Berufsausbildung eine breit angelegte berufliche Grundbildung umgesetzt werden, bei der die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse sowie die erforderliche Berufserfahrung vermittelt werden.
In der Bundesrepublik wird die berufliche Erstausbildung für die Mehrzahl der Schulabgänger im dualen System der Berufsausbildung durchgeführt. Die Dualität besteht darin, dass zwei Ausbildungseinrichtungen gemeinsam für die Ausbildung verantwortlich sind. Ein Partner ist der Ausbildungsbetrieb, der andere die Berufsschule. Jede der beiden Ausbildungseinrichtungen ist für die Vermittlung genau definierter Ausbildungsinhalte zuständig. Lernziele und -inhalte in Betrieb und Berufsschule sind aufeinander abgestimmt. Der Ausbildungsbetrieb vermittelt schwerpunktmässig praxisbezogene Fertigkeiten und Kenntnisse, während in der Berufsschule das theoriebezogene Lernen im Vordergrund steht. Mit der Dualität in der Berufsausbildung soll eine möglichst enge Verknüpfung von theoretischem Wissen und praktischem Können erreicht werden. Das duale System der Berufsausbildung gewährleistet hohe Flexibilität und Aktualität in der beruflichen Erstausbildung. Selbst wenn die der Ausbildung zugrunde liegenden Berufsbilder z.T. schon vor relativ langer Zeit entstanden sind, erlaubt diese Form der Ausbildung die Anreicherung der Berufsbildung um aktuelle Inhalte, Fertigkeiten und Kenntnisse, die in der Praxis bereits benötigt und angewandt werden. Die Dualität erstreckt sich auf alle Rahmenbedingungen der Ausbildung. Während die betriebliche Ausbildung auf der Grundlage bundeseinheitlicher Ausbildungsordnungen durchgeführt wird, werden die Lehrpläne der Berufsschulen von den zuständigen Kultusministern festgelegt. Auch die Überwachung der Ausbildung bei den beiden Einrichtungen erfolgt auf unterschiedlichen Wegen: Die Durchführung der betrieblichen Ausbildung von der zuständigen Kammer (Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer), die auch die Abschlussprüfung abnimmt, während die schulische Ausbildung der staatlichen Schulaufsicht unterliegt. Das duale System der Berufsausbildung beruht auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit. Jedes Unternehmen entscheidet aufgrund seines eigenen Bedarfs an Nachwuchskräften über Ausbildungsangebot und -umfang. Die Kosten für die Ausbildung trägt der Ausbildungsbetrieb selbst.
in Deutschland übliche Form der Berufsausbildung, bei der Betriebe und (öffentliche) Berufsschulen gemeinsam die Verantwortung für die Ausbildung tragen.
siehe Duale Ausbildung, siehe auch Berufsausbildung.
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