Exportkalkulation ist die Verkaufskalkulation für Lieferungen ins Ausland.
Sie weist gegenüber der normalen Handelskalkulation unter anderem folgende Besonderheiten auf:
längere Transportdauer, größere Risiken, Wechselkursschwankungen oder (alternativ) Kurssicherungskosten, Bürgschaftskosten, Hermeskreditversicherungsbeiträge usw..
weist gegenüber der üblichen Handelskalkulation einige Abweichungen auf. Unterschiede entstehen durch längere Versanddauer der Ware, größere Risiken, Eigentümlichkeiten der Exportfinanzierung usw. Dadurch neu auftretende Kostenarten wie z.B. Kosten des Lufttransports, Bürgschaftskosten, Hermeskreditversicherungsbeiträge müssen bei der Kalkulation berücksichtigt werden.
sind besondere Preiskalkulationen, die - basierend auf einer beliebig vorgenommenen Kalkulation der Selbstkosten von Erzeugnissen - von solchen Unternehmen, die im Außenhandel tätig sind, zur Ermittlung der spezifischen Kosten spezieller Exportaktivitäten herangezogen werden. Der wesentliche Grund dafür, dass derartige spezifische Kalkulationen durchzuführen sind, ist darin zu sehen, dass exportintensive Unternehmen regelmäßig erhebliche absatzwirtschaftliche Zusatzleistungen erbringen müssen (Internationales Marketing). So werden für den Export bestimmte Erzeugnisse i. a. mit einer besonderen Exportverpackung, etwa Container, geschützt, über weite Entfernungen hinweg mit speziellen Transportmitteln, häufig per Luft- oder Seefracht, befördert und darüber hinaus meist gegen verschiedene spezielle Exportrisiken versichert. Insbesondere im Falle des Exports von Erzeugnissen in Überseeregionen entstehen regelmäßig eine Vielzahl zusätzlicher Absatzleistungen und auch Absatzrisiken, so dass die daraus resultierenden Kosten besonders stark ins Gewicht fallen. Dies läßt es nicht ratsam erscheinen, derartige Kosten, etwa in Form eines entsprechenden Außen- handelsgemeinkostenzuschlags, pauschal in bestehende Preiskalkulationen einzubeziehen. Vielmehr wird es erforderlich, diese besonderen Kosten des Exports separat in speziellen Exportkalkulationen zu planen, zu verrechnen und zu erfassen. Zur Bewältigung der damit verbundenen Aufgaben lehnt sich die unternehmerische Praxis meist an die von der Internationalen Handelskammer festgelegten „ International Commercial-Terms“ (INCOTERMS, s.a. Dokumente, internationale) an. Diese wurden v. a. mit dem Ziel geschaffen, traditionell übliche Handelsbräuche zu normieren und auf diese Weise die Liefer-, Abnahme- und Zahlungspflichten der Handelspartner, den Ort des Gefahren- und Risikoübergangs vom Lieferanten auf den Abnehmer sowie darüber hinaus auch die Modalitäten der Kostenerfassung und -Zurechnung eindeutig und vertragswirksam zu regeln. Abstellend auf diese INCOTERMS können unterschiedlichste Vertragsklauseln zwischen Lieferanten und Abnehmern fixiert werden, die eindeutig angeben, welche absatzwirtschaftlichen Zusatzleistungen vom Lieferanten zu erbringen sind, und welcher Handelspartner die hierfür anfallenden Kosten zu tragen hat. Einhergehend damit haben sich besondere Formen der Exportkalkulation herausgebildet (vgl. Abb). Prinzipiell knüpft eine derartige Exportkalkulation, wie dies die Abbildung beispielhaft für den Versand von Gütern per Seefracht erläutert, an den kalkulierten Selbstkosten der zu exportierenden Erzeugnisse an und fügt diesen - stufenweise den Exportweg nachgehend - die zusätzlichen Kosten des Außenhandels hinzu. Der Gesamtumfang und das Ausmaß der Differenzierung einzelner relevant werdender Kostenarten innerhalb einer solchen Exportkalkulation werden insofern durch die Art der zwischen den Handelspartnern vereinbarten INCOTERMS determiniert. Der Umfang der Kalkulation reicht mithin von der Vereinbarung eines bestimmten Verkaufswertes ab Werk (ex mill/ex works), in den zusätzlich zu den bereits vollständig kalkulierten Selbstkosten eines Erzeugnisses regelmäßig insb. noch die speziellen Exportverpackungskosten eingehen, bis hin zur Absprache etwa eines Verkaufs wertes frei Bestimmungshafen (CIF & CI landed), der die Übernahme sämtlicher Risiken und Kosten, die bis dort anfallen (können), durch den Lieferanten beinhaltet. Einigen sich die Handelspartner darüber hinaus gar auf eine Lieferung frei Haus, so sind die für den Transport der Erzeugnisse vom Bestimmungshafen bis zum endgültigen Bestimmungsort anfallenden Kosten noch zusätzlich - über den von den INCOTERMS geprägten Inhalt der Exportkalkulation hinausgehend - in die Kalkulation aufzunehmen. Ein Exportauftrag, der nicht per Seefracht, sondern per Luftfracht transportiert wird, erfordert prinzipiell ein zu dem in der Abbildung dargestellten Vorgehen analoges Kalkulieren. Dem tragen auch die INCOTERMS Rechnung. Wegen der zunehmenden Bedeutung des Luftfrachtverkehrs sind sie um entsprechende Klauseln (FOB-AER und CIF-AER) ergänzt worden, deren inhaltliche Ausgestaltungen wiederum den Aufbau der in diesen Fällen anzuwendenden Exportkalkulationenbestimmen.
Literatur: Diller, H., Die Preispolitik der internationalen Unternehmung, in: WiSt, Heft 6 (1987), S.269-275.Hummel,S.;Männel, W.,Kostenrechnung 1, Grundlagen, Aufbau und Anwendung, 4. Aufl., Wiesbaden 1986, S. 295-299.
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