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Die Garantiequote setzt den Wert der erbrachten Garantieleistungen ins Verhältnis zum Gesamtumsatz und ist somit Ausweis der nachträglichen Umsatz- und damit Gewinnverluste, die durch Garantieverpflichtungen hervorgerufen werden.
Beispiel
Ein Unternehmen verbucht in einem Jahr Umsätze in Höhe von
3. 400.000 €. Gleichzeitig muss es Garantieleistungen im Wert von 68.000 € erbringen. Daraus ergibt sich eine Garantiequote von 2 %.
Quelle
· Den Gesamtumsatz hält die Finanzbuchhaltung bereit. Dabei dürfen sämtliche Erlösschmälerungen wie Boni, Skonti oder nachträgliche Gutschriften nicht herausgerechnet werden. Einzig die Umsatzsteuer muss abgezogen werden.
· Werden obige Erlösschmälerungen im Rahmen des Rechnungswesens automatisch vor der Verbuchung abgezogen, müssen sie dem Gesamtumsatz wieder hinzugerechnet werden.
· Garantieleistungen sind solche Leistungen, die ein Unternehmen aufgrund rechtlicher Verpflichtungen erbringt. Dabei lassen sich zwei Gründe für Garantien unterscheiden:
- gesetzliche Gewährleistungen gemäß §§ 459 bis 493 BGB und §§ 633 bis 640 BGB
- freiwillige Gewährleistungen durch eine verlängerte Garantie oder einen speziellen Garantievertrag mit dem Kunden. Freiwillige Garantien intensivieren den Kundenkontakt in der Nachkaufphase. So kann es Ziel freiwilliger Garantieleistungen sein, die Produkt- und Markentreue der Kunden durch großzügige Garantiezusagen zu sichern und damit eine langfristige Kundenbindung zu erzielen.
· Wichtig für die richtige Ermittlung dieser Kennzahl ist, dass der Zusammenhang zwischen Umsatz und Garantieleistung gewährleistet wird. Das bedeutet, dass die Garantieleistungen mit denjenigen Umsatzvorgängen verglichen werden müssen, aus denen heraus die Garantieansprüche erwachsen sind. Aus diesem Grund kann die Garantiequote erst nach Ablauf der Garantiefrist gebildet werden.
· Ist eine Zurechnung aufgrund des Rechnungswesens nicht exakt möglich, kann die Garantiequote nur näherungsweise ein Abbild der Wirklichkeit liefern, so dass es zu Fehlinterpretationen kommen kann.
· Die Garantieleistungen sollten auf einem separaten Konto des Rechnungswesens erfasst werden, das auch den Zeitpunkt des Umsatzes und damit die Basisgröße für die Ermittlung der Garantiequote dokumentiert. Werden die Garantieleistungen gemeinsam mit anderen Gutschriften verbucht, müssen die nicht auf Garantien zurückzuführenden Gutschriften vor Bildung der Kennzahl herausgerechnet werden, da ansonsten die Gutschriftenquote gebildet würde.
Interpretation
· Die Garantiequote zeigt dem Unternehmen, welchen Anteil des Umsatzes es infolge von Garantieleistungen wieder verliert.
· Grundsätzlich ist vom Unternehmen eine niedrige Garantiequote anzustreben. Diese spricht für die Qualität der Unternehmensleistungen (Produkte, Service) und bietet die Chance einer hohen Kundenzufriedenheit.
· Allerdings muss beachtet werden, dass auch freiwillige Garantieleistungen und damit eine hohe Garantiequote aktives Instrument im Kundenzufriedenheits- und Kundenbindungsmanagement sein können.
· Insbesondere bei Erhöhungen der Garantiequote muss hinterfragt werden, welche Ursachen verantwortlich sind.
· Die Garantiequote ist insbesondere interessant:
- im Zeitvergleich,
- im Vergleich zu anderen Unternehmen (falls Daten bekannt) sowie - geordnet nach Produktgruppen, Produkten, Verkaufsgebieten und Ur-
sachen für die Gewährleistungen sowie genaueren Ursachen für die
Gewährleistungspflichten (gesetzlich oder freiwillig)
Maßnahmen zur Beeinflussung
Stellt sich bei der Ursachenanalyse heraus, dass die Anzahl der Garantiefälle und daher die Garantiequote gestiegen sind, gilt es, die Störanfälligkeit und/oder Funktionsunfähigkeit von Produkten wieder abzusenken. In diesem Fall muss der mangelhaften Produktqualität als Garantieursache durch Einführung eines aktiven Qualitätsmanagements entgegengewirkt werden.
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