Me-too-Produkt
In der Gesundheitswirtschaft:
Singular: Generikum. Als Generikum wird ein Fertigarzneimittel bezeichnet, das nach Ablauf des Patentschutzes mit dem gleichen Wirkstoff und der gleichen Dosierung wie das Originalprodukt (Präparat des Erstanbieters bzw. Entwicklers) auf den Markt gebracht wird. Diese Arzneimittel, auch als Nachahmerprodukte bezeichnet, werden häufig unter ihrer Wirkstoffbezeichnung (International Non-proprietary Name, INN, generic name) angeboten und können sich von Originalprodukten in der Galenik (Herstellungstechnologie), den Hilfsstoffen und der Pharmakokinetik unterscheiden. Generika sind in der Regel preisgünstiger als die Präparate der Erstanbieter (Altoriginale), da die Hersteller keine Forschungs- und Entwicklungskosten für den Wirkstoff zu tragen haben.
Der Einsatz von Generika wird in Deutschland seit einigen Jahren politisch gezielt gefördert um mögliche Einsparungen bei den Ausgaben für Arzneimittel zu erreichen. Starke Veränderung des Generikamarktes und Druck auf die Generikapreise bewirkten die seit 2007 zwischen Krankenkassen und Arzneimittelherstellern geschlossenen Rabattverträge.
In der Gesundheitswirtschaft: generic drugs
sind Nachahmerprodukte, die nach Ablauf der Patentschutzzeit der Originalpräparate mit identischer Darreichungsform sowie Art und Menge des Wirkstoffgehaltes unter der Wirkstoffbezeichnung oder einem so genannten Freinamen auf den Markt gebracht werden. Die Wirkstoffidentität und die allgemeinen Qualitätsstandards der Generikaherstellung sowie ihre Arzneimittelzulassung unter Nachweis der Bioverfügbarkeit gewährleisten eine qualitätsgesicherte Alternative zu Originalpräparaten. Arzneimittel mit gleichen Wirkstoffen können in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach der Aut-idem-Regelung von den Apotheken unter bestimmten Voraussetzungen gegen ein vom Arzt verordnetes Medikament ausgetauscht werden, wenn sie günstiger sind.
Generika sind aufgrund wesentlich geringerer Kosten für Forschung und Entwicklung erheblich preisgünstiger als die Originalpräparate und bieten daher hohe Einsparpotenziale. Seit dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz(AVWG) gilt für die GKV ein Herstellerabschlag von zehn Prozent auf Generika zugunsten der Krankenkassen. Zudem können mit Inkrafttreten des AVWG im Mai 2006 Krankenkassen Arzneimittel von der Zuzahlung befreien, wenn der Preis des Medikaments mindestens 30 Prozent unterhalb des Festbetrags liegt. Hierdurch ist der Wettbewerb innerhalb des Generikamarktes stark belebt worden. Die kräftigen Preissenkungen im Generikamarkt führen dazu, dass immer mehr Medikamente von der gesetzlichen Zuzahlung befreit werden, da die Zuzahlungsregelungen des AVWG angewendet werden können.
aus dem Pharma-Marketing übernommenes Synonym für Produkte, die sich auf die Grundsubstanz beschränken, z.B. No Names.
Generika; nachgeahmte Medikamente unter Umgehung oder nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfristen.
Siehe auch: Handelsmarken
no names
Form/Typ der Handelsmarken; Synonym für Gattungsmarken.
Vorhergehender Fachbegriff: generics | Nächster Fachbegriff: Generische Bedürfnisbefriedigung
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