Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Gesetz über das Kreditwesen (KWG)

Banken aufsicht

(Kreditwesengesetz, KWG) von 1961, zuletzt novelliert 1997 (6. Novelle), basierend auf dem Reichsgesetz über das Kreditwesen von 1934, das wiederum durch die große Bankenkrise von 1931 und die daran schließende Bankenquete von 1933/ 34 angeregt wurde. Das Gesetz unterstellt die Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute in Deutschland einer allgemeinen staatlichen Aufsicht und hat das Ziel, die Gläubiger vor Vermögensverlusten zu schützen, Mißständen im Kredit- und Finanzdienstleistungswesen entgegenzutreten und gesamtwirtschaftlichen Schäden vorzubeugen, die von Funktionsstörungen im Finanzsektor und Institutsinsolvenzen ausgehen können. Aufsichtsbehörden sind das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (hoheitliche Einzelmaßnahmen, Rechtsverordnungen, Anordnungen und laufende Aufsicht) und die Deutsche Bundesbank (laufende Aufsicht, Mitwirkung bei bestimmten allg. Regelungen des Aufsichtsamtes). Beide Behörden sind zur Zusammenarbeit verpflichtet. Bezüglich ihres Wertpapier- und Derivategeschäfts unterliegen die Bank- und Finanzinstitute auch den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes und der Überwachung durch das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel. Literatur: Deutsche Bundesbank, Gesetz über das Kreditwesen, Frankfurt 1998. Jung, M., Schleicher, B. (1998)

(KWG) v. 11.07.1985 (BGBl. I 1472), i. d. F. v. 09.09.1998 (BGBl. I 2776). Es dient der Sicherung der Funktionsfähigkeit der deutschen Kreditwirtschaft; im Interesse des Gläubigerschutzes, insb. des Einlegerschutzes. Im Mittelpunkt stehen die Vorschriften über Organisation, Aufgaben und Mittel der staatlichen Bankenaufsicht. Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Allfinanzaufsicht). In der zuletzt geänderten Lesefassung v. 08.12.1999 abrufbar über http://www.bafin.de/

Vorhergehender Fachbegriff: Gesetz über das Kreditwesen | Nächster Fachbegriff: Gesetz über das Kreditwesen, Kreditwesengesetz



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

Allahu Akbar auf der Matte: Auch im Judo schreitet die Islamisierung voran

Dass es wirklich keinen Lebensbereich mehr gibt, in dem man als Einheimischer noch vom Islam verschont bleibt, zeigt ein Fall, auf den Jouwatch von einer Leserin aus Wittenberg hingewiesen wurde: Sogar im Kampfsport ist inzwischen der mohammedanische Glaube und seine Einschränkungen und “Herausforderungen” ein Thema. So fiel dem deutschen „Judo-Magazin“ nichts Besseres ein, als in […]

Stromausfall in Spanien und Portugal: „Erneuerbare Energien“ sind nicht nur der Sargnagel Deutschlands

Spanien feierte sich gerade kürzlich noch, am 16. April 2025, mit stolzgeschwellter Brust: 100 Prozent erneuerbare Energie, hieß es! Weltmeister im Grünen! Keine Kohle mehr, kein Gas mehr, nur noch Sonne und Wind! Zwölf Tage später dann das Desaster: Blackout im ganzen Land. Fabriken standen still, Telefone fielen aus, Züge blieben in der Pampa einfach […]

HydraVital: Der perfekte Schutz vor Erschöpfung, frühzeitiger Hautalterung und Krankheit

Fit und aktiv in jedem Alter: Ein brandneues Produkt von Heilnatura, dem Hersteller hochwertiger Nahrungsergänzungs- und Gesundheitsprodukte auf rein natürlicher Basis in bester Bio-Qualität, bietet wirksamen Schutz vor Ermüdungs- und Alterungserscheinungen körperlicher und psychischer Art: Heilnatura HydraVital ist eine kraftvolle Kombination aus Hyaluron, Kollagen und Taurin, die den Körper von innen heraus stärkt und dabei […]
   
 
 

   Weitere Begriffe : Stromressourcen | Arrangeur | Entscheidungstheorie

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon