Kooperation zwischen rechtlich selbständigen Unternehmen, um auf dem Markt als Angebotsmonopolist aufzutreten. Das Kollektivmonopol ist eine Form des Kartells. Gewinnmaximaler Preis und Menge (p,, und xm) werden wie beim Angebotsmonopol durch den COURNOTschen Punkt C bezeichnet, der die Gewinnmaximierungsbedingung
1. Ordnung Grenzumsatz = Grenzkosten (U\' = K\') und
2. Ordnung Steigung der Grenzumsatzkurve < Steigung der Grenzkostenkurve (U" < K") erfüllt (Abb.). Die Grenzkostenkurve des Kollektivmonopols wird durch horizontale Aggregation der Grenzkostenkurven der einzelnen Mitglieder gewonnen und entspricht der Gesamtangebotskurve, wenn sich die Mitglieder als Mengenanpasser (wie bei -.* vollständiger Konkurrenz) verhalten würden. Ihr Schnittpunkt K mit der Preisabsatzkurve zeigt, dass der Konkurrenzpreis pk kleiner und die Konkurrenzmenge xk größer wären. Durch die monopolbedingte Angebotsverknappung entsteht ein Wohlfahrtsverlust. Dies ist eines der Argumente für ein Verbot des Zusammenschlusses zu einem Kollektivmonopol durch die staatliche Wettbewerbspolitik.
Für das Kollektivmonopol, das auf dem Markt als - Preisfixierer auftritt, stellt sich das Problem der Aufteilung der gewinnmaximalen Menge xm auf die einzelnen Mitglieder. Jeder Anbieter würde bei freier Wahl seiner Ausbringung die Menge so lange ausweiten, bis seine Grenzkosten gleich dem vom Kollektivmonopol bestimmten Preis sind, wodurch der Preis (auf p) sinken würde. Die Mengenbeschränkung kann u.a. durch Zuteilung von Absatzquoten (Quotenkartell) oder Absatzgebieten (Gebietskartell) an die einzelnen Mitglieder erfolgen oder durch zentralen Verkauf (-.s Syndikat). Literatur: Schumann, J. (1992). Gutenberg, E. (1976b). Stigler, G.J. (1966)
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