Preistypen Kompensationsgeschäfte oder Gegenseitigkeitsgeschäfte stellen eine Sonderform betrieblicher Auslandsaktivitäten im Rahmen des Internationalen Marketing dar. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass ein Außenhandelspartner den Erwerb von Leistungen davon abhängig macht, dass der Vertragspartner seinerseits bestimmte Leistungen erbringt. Diese Leistungen bestehen in der Verrechnung von Produkten oder Dienstleistungen als Gegenlieferung oder umfassen die Abnahme zusätzlicher Lieferungen. Die klassische Form besteht in der Vornahme eines reinen Waren-Tauschgeschäftes (Barter), bei dem der ausländische Vertragspartner als Gegenleistung für seine Lieferung andere Güter erhält. Beim Parallelgeschäft (counterpurchase) verpflichtet sich der Exporteur, bestimmte Güter im Wert eines vertraglich festgelegten Prozentsatzes über einen bestimmten Zeitraum aus dem Abnehmerland zuübernehmen. Exportlieferung und Gegenabnahmeverpflichtung werden dabei in zwei getrennten Verträgen geregelt. Diese Gegenabnahmeverpflichtung bezieht sich beim buyback auf die mit einer exportierten Anlage produzierten Güter. Die Gründe für die Vornahme von Kompensationsgeschäften liegen v. a. in der Devisenknappheit einzelner Länder, den Zielsetzungen staatlicher Planungssysteme der Export- und Wirtschaftsförderung der beteiligten Länder, der Erlangung von Wettbewerbsvorteilen durch das Angebot von Vermarktungshilfen und dem Fehlen von leistungsfähigen Absatzorganisationen in anderen Ländern. Zur effizienteren Organisation von Kompensationsgeschäften haben sich sog. Barter-Clubs gebildet.
Literatur: Peemöller, /., Gegenleistungs-(Kom- pensations-)geschäfte, Düsseldorf 1981. Schuster, F., Countertrade professionell: Barter-, Offset- und Switchgeschäfte im globalen Markt, Wiesbaden 1988. Schuster, F., Gegengeschäfte, in: ZfbF, 42.Jg. (1990),S. 3-21.
Vorhergehender Fachbegriff: Kompensation | Nächster Fachbegriff: Kompensationsgeschäft
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|