Konto auf Kontokorrentbasis eines Arbeitnehmers bei einem Kreditinstitut, auf das kontinuierlich der Lohn oder das Gehalt vom Arbeitgeber überwiesen wird. Die meisten Firmen sind in Deutschland inzwischen zum bargeldlosen Zahlungsverkehr, auch bei den Lohn- und Gehaltszahlungen, übergegangen. Die Kreditinstitute sind generell bereit, den Kunden von Lohn- und Gehaltskonten ohne weitere Sicherheiten einen Kontokorrentkredit im Rahmen eines Kontoüberziehungsrahmens in Höhe von ein bis drei Monatsgehältern einzuräumen, wenn geregelte Einkünfte vorhanden sind (sog. Dispokredit). Auch Girokonto bzw. laufendes oder persönliches Konto genannt.
Siehe auch: Dispositionskredit
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