Zu den originären Führungsaufgaben in Einzelunternehmen oder Konzernen zählen vor allem:
· die Festlegung von Unternehmenszielen;
· die Festlegung der Grundzüge der Markt-, Finanz-, Investitions- und Personalpolitik;
· die Koordination wesentlicher Teilbereiche der Unternehmensführung (Gesamt-Planung, -Steuerung und -Kontrolle der Funktions- oder Geschäftsbereiche);
· die Überwachung der Ergebnisse sowie ggf. Veranlassung von Maßnahmen zur Zielerreichung;
· die Besetzung von Führungsstellen im Unternehmen.
Die originären Führungsaufgaben sind grundsätzlich von der Unternehmensleitung als oberste Führungs- und Entscheidungsebene wahrzunehmen. Die Delegation von Führungsaufgaben auf nachgelagerte Entscheidungsebenen erfolgt entsprechend dem Unternehmensaufbau und der damit vorgegebenen Hierarchie der Entscheidungsebenen. Analog zur Definition der originären Unternehmensführungsaufgaben ist für die einzelnen Entscheidungsebenen der Gestaltungsspielraum abzustecken. Im Rahmen der originären Führungsaufgaben hat die strategische Planung zunehmend an Bedeutung gewonnen.
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