bezieht sich auf die Abhängigkeit privater Angebots- und Nachfrageentscheidungen von der jeweiligen Höhe des in realen Größen ausgedrückten Reinvermögens. In gesamtwirtschaftlichen Modellen wird dem Realvermögenseffekt vorzugsweise in der aggregierten Konsum- (bzw. Spar-)funktion, der Investitionsfunktion, der Geldnachfragefunktion und der Nachfragefunktion für festverzinsliche Wertpapiere (bonds) Rechnung getragen. Unterstellt wird, dass sich die reale Nachfrage nach Konsumgütern und Investitionsgütern sowie nach Geld und (sonstigen) Forderungsrechten gleichgerichtet mit dem gesamtwirtschaftlichen Realvermögen verändert. Einzelne dieser Hypothesen konnten in der Zwischenzeit verschiedentlich auch empirisch (vorläufig) bestätigt werden. Der Realvermögenseffekt findet v.a. im Zusammenhang mit geldtheoretischen Fragestellungen Beachtung. In einem engeren Sinne bezeichnet er hier die Nachfragewirkungen, die durch inflationäre oder deflationäre Prozesse über die dadurch bedingten Vermögensveränderungen ausgelöst werden: Sofern der private Sektor über Nettovermögen in Form von Geld (Außengeld) oder festverzinslichen Wertpapieren (outside bonds) verfügt, wird eine Preisniveausteigerung (-senkung) den Gütergegenwert dieser Vermögensteile und mithin das private Realvermögen vermindern (erhöhen), was einen Rückgang (eine Zunahme) der realen Nachfrage nach Konsum- und Investitionsgütern, Geld und festverzinslichen Wertpapieren erwarten läßt. In einem weiteren Sinne werden zu den Realvermögenseffekten auch die Nachfragewirkungen derjenigen Veränderungen des realen Nettovermögens gezählt, die bei gegebenem Preisniveau im Zusammenhang mit Geldmengenvariationen, Rückzahlungen bzw. Neuemissionen festverzinslicher Wertpapiere oder gesamtwirtschaftlichen Spar-und Investitionsakten auftreten. Dogmenhistorisch gesehen, stellt der Realvermögenseffekt eine Verallgemeinerung des (erstmals 1943 formulierten) PIGOU-Effekts dar, dem eine gleichgerichtete Beziehung zwischen Realkonsum und Realkassenhaltung (realer Außengeldmenge) zugrunde liegt. Es wird deshalb in Anlehnung an den Gedankengang von Arthur C. PIGOU auch zur Rechtfertigung des SAYschen Gesetzes bzw. als Argument gegen die keynesianische Unterbeschäftigungshypothese herangezogen. Literatur: Sweeney, R.J. (1988). Neldner, M. (1986)
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