Die Prüfung der Sanierungsfähigkeit erfolgt im Zuge einer Sanierungsprüfung. Sie ist gegeben, wenn das Unternehmen geeignet ist, eine stabile wirtschaftliche Basis wiederzuerlangen und diese auch dauerhaft zu erhalten. Dies wird angenommen, wenn der Ertragswert (als Barwert) der Fortführung den Liquidationswert des Unternehmens übersteigt. Die Sanierungsfähigkeit kann nur im Zusammenhang mit einer Analyse der Krisenursachen, der zukünftigen Entwicklung des Unternehmens und den zu setzenden Sanierungsmassnahmen beurteilt werden. Eine positive Beurteilung der Sanierungsfähigkeit setzt voraus, dass das Unternehmen noch über genügend Erfolgspotenziale zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit am Markt verfügt. Dazu zählen beispielsweise zukunftsträchtige Produkte (Kundenproblemlösungen), zukunftsträchtiges FuE-Potenzial, zukunftsträchtige Technologien, zukunftsorientierte Märkte/Marktsegmente sowie qualifizierte Mitarbeiter und Führungskräfte. Siehe auch Sanierungsmanagement (mit Literaturangaben), Sanierung sowie Unternehmenskrise.
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