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Europäische Union

seit 1972 proklamiertes Ziel der Integrationsbemühungen der EG-Mitgliedstaaten, in die die Europäische Gemeinschaft (EG) durch Weiterentwicklung und vertragliche Neuregelung der Gesamtheit der Beziehungen der EG- Mitgliedstaaten umgewandelt werden soll. Konkretisiert wurde das Konzept der Europäischen Union 1975 im sog. Tindemans-Be- richt, 1983 in der "Feierlichen Deklaration zur Europäischen Union" des Europäischen Rates und 1984 in dem "Entwurf eines Vertrags zur Gründung der Europäischen Union" des Europäischen Parlaments.   Literatur: Harbrecht, W, Die Europäische Gemeinschaft, 2. Aufl., Stuttgart, New York 1984. v. der Groeben, HJMöller, H. (Hrsg.), Die Europäische Union als Prozess, Baden-Baden 1980.

Siehe auch: EU

In der Gesundheitswirtschaft:

Zusammenschluss von mittlerweile 25 europäischen Staaten mit zusammen 455 Millionen Einwohnern. Die jüngste und bisher umfangreichste Erweiterung der Europäischen Union (EU) fand zum 1. Mai 2004 statt, als zehn osteuropäische Staaten der EU beitraten.

Vorläufer der EU war die 1951 gegründete Montanunion, die dann 1957 durch die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) abgelöst wurde. Ihr gehörten die Länder Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande an.

Ziel war zunächst die Verwirklichung einer Zollunion, die später zu einem europäischen Binnenmarkt weiterentwickelt wurde. Die Bemühungen um Vereinheitlichung und Koordinierung griffen aber in der weiteren Entwicklung immer stärker auch auf andere Politikbereiche über. Mit dem 1992 geschlossenen Vertrag von Maastricht wurden die Zuständigkeiten auf eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik erweitert. 2002 schließlich wurde in etlichen Mitgliedsstaaten der Euro als gemeinschaftliche Währung eingeführt.

Auch im Bereich des Gesundheitswesens hat die EU bestimmte Kompetenzen, so insbesondere bei der Koordinierung von Seuchenschutzmaßnahmen und vorbeugendem Gesundheitsschutz. Über die „offene Methode der Koordinierung“ und auf der Grundlage verschiedener Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes wächst der Einfluss der EU im Gesundheitswesen.

neuer Name der Europäischen Gemeinschaft (EG) seit 1.11. 1993 durch die Maastrichter Verträge. Ent- stand durch die 1967 vollzogene Fusion der
1. Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, gegründet 1952), der
2. Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG, gegründet 1958) und der
3. Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM, gegründet 1958). Die Ziele der EU sind: Errichtung eines gemeinsamen Marktes mit zollfreiem Warenverkehr, Niederlassungsfreiheit und Freizügigkeit der Arbeitnehmer, schrittweise Annäherung der Wirtschaftspolitik, Förderung des Wirtschaftswachstums und engere Beziehungen zwischen den Mitgliedsländern sowie politische Integration zur Europäischen Union. Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben verfügt die EU über folgende vier Organe:
1. Rat der EU (hauptbeschlussfassendes Gremium),
2. Europäische Kommission (Ausführungsorgan des Ministerrats mit Initiativrecht),
3 Europäisches Parlament (Beratung und Kontrolle) und
4. Europäischer Gerichtshof (überwacht Anwendung und Auslegung der EG-Verträge).
Sitz der EU ist in Brüssel. Mitgliedsländer (2002) sind: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien.

bezeichnet die Zielvorstellung einer politischen Europäischen Union, die von den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Gemeinschaften (EG) auf der 1. Pariser Gipfelkonferenz vom 21. Oktober 1972 erstmals verbindlich formuliert wurde. Sie forderten «als vornehmstes Ziel..., in absoluter Einhaltung der bereits geschlossenen Verträge die Gesamtheit der Beziehungen der Mitgliedstaaten in eine Europäische Union» bis zum Ende des Jahrzehnts umzuwandeln. Die Definition des Begriffs sowie die politischen Konturen und Strategien des europäischen Integrationsprozesses blieben vage. Unterschiedliche Phasen der Entwicklung hin zu einer «Politischen Union» weisen die verschiedenen von der EG in Auftrag gegebenen Reformberichte auf wie zum Beispiel der Tindemans-Bericht 1974, der Adonnino-Bericht und der Dooge-Bericht 1985, wobei letztere in die am 1. Juli 1987 in Kraft getretene Einheitliche Europäische Akte (EEA) einflössen. Wichtige Schritte auf dem Weg zum europäischen Integrationsprozeß bildeten die Schaffung des Europäischen Währungssystems (EWS) 1979 und die Vollendung des Europäischen Binnenmarktes 1992. In dem am 7. Februar 1992 in Maastricht unterzeichneten und am 1. November 1993 in Kraft getretenen Vertrag über die Europäische Union sind die Vorstellungen zu einer «Politischen Europäischen Union» konkretisiert worden. Die EU besteht gegenwärtig aus 15 Staaten und basiert auf den drei Europäischen Gemeinschaften, der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, EWG (jetzt Europäische Gemeinschaft, EG) der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG, EURATOM), die nach wie vor weiterbestehen. Die Organe der Gemeinschaften bilden auch die Organe der Europäischen Union.
Nach dem Vertrag von Maastricht ruht die Union auf drei Säulen: den Europäischen Gemeinschaften (Zollunion, Binnenmarkt, der Gemeinsamen Agrarpolitik, Strukturpolitik und der schrittweisen Einführung der Wirtschafts- und Währungsunion), den Bestimmungen zur Einführung einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Zusammenarbeit in der Innen- und Rechtspolitik. Supranationalität und intergouvernementale Zusammenarbeit stehen in der EU nach wie vor nebeneinander, wobei die souveränen Nationalstaaten durch völkerrechtlich bindende Abkommen bestimmte nationale Hoheitsrechte an die überstaatliche Institution EG abgeben.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Die Europäische Union (EU) ist eine überstaatliche Organisation auf Grundlage des Maastricher Vertrags (Vertrag über die Europäische Union (VEU)) von 1992.

Die EU besteht aus „drei Säulen“, der Europäischen Gemeinschaft (Bereich Wirtschaft, Soziales und Forschung), der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Die 15 Mitgliedsstaaten sind die Bundesrepublik Deutschland (82,1 Mio. Bevölkerung (1997) mit 3559 Mrd. DM BIP (1996)), Großbritannien (59,0 Mio. / 2320 Mrd.), Frankreich (58,7 Mio. / 2474 Mrd.), Italien (57,4 Mio. / 2379 Mrd.), Spanien (39,4 Mio. / 1200 Mrd.), Niederlande (15,6 Mio. / 648 Mrd.), Griechenland 10,6 Mio. / 271 Mrd.), Belgien 10,2 Mio. / 457 Mrd.), Portugal (9,9 Mio. / 271 Mrd.), Schweden (8,9 Mio. / 346 Mrd.), Österreich (8,1 Mio. / 359 Mrd.), Dänemark 5,3 Mio. / 240 Mrd.), Finnland (5,1 Mio. / 190 Mrd.), Irland (3,6 Mio. / 145 Mrd.), Luxemburg (0,4 Mio. / 27 Mrd.).

Gemessen an den Zahlen von 1997 beträgt der Anteil von Euroland am weltweiten Bruttosozialprodukt 19,4 Prozent, der Anteil der USA 19,6 Prozent und der Japans 7,7 Prozent. Mit einem Außenhandelsvolumen von 1300 Mrd. DM (660 Mrd. Euro) entfallen zusammen 18,6 Prozent des Welthandels auf das neue Euroland. Die Anteile der Vereinigten Staaten und Japans betragen 16,6 und 8,2 Prozent.

Die EU als Kern eines europäischen Binnenmarktes mit einer einheitlichen Währung bildet in Zukunft den vergrößerten, auf US-Dimensionen angewachsene Markt der europäischen Nation(en). Der Kampf um die Weltmärkte und der Verdrängungswettbewerb, insbesondere in den Sektoren der Hochtechnologie, sind die Triebkräfte für die wirtschaftliche Integration und die Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion. Mit dem Euro soll neben dem US-Dollar eine

zweite Weltleitwährung etabliert und die Konkurrenzpositionen europäischer Konzerne im Kampf der Triade gestärkt werden. >Abschöpfung, >Agenda 2000. >AKP,

>ERT, >EFTA, >EU, >Euro, >Euro-Stox, >Europa, >Europäische Atomgemeinschaft. >Europäische Gemeinschaft (EG), >Europäische Union (EU), >Europäische Wirtschaftsraum, >Triade

siehe   Europäische Gemeinschaft.

EU (Europäische Union) Die EU ist als ein Zusammenschluss von westeuropäischen Ländern entstanden, die zur Überwindung ihrer oft jahrhundertelangen Rivalitäten entschlossen waren. Mitglieder der EU sind: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien. Diese Länder streben, gemäß dem Ende 1991 geschlossenen Maastricht-Vertrag, eine Fortentwicklung der europäischen Integration unter Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion, einer gemeinsamen Außen-und Sicherheitspolitik unter Einbeziehung von Bereichen der Innen- und Justizpolitik an. Auf dem schwierigen Weg zur Verwirklichung dieser Ziele hatte man das zunächst Erreichbare in Gestalt einer Wirtschaftsgemeinschaft geschaffen. Unter dem Begriff Europäische Gemeinschaften werden in diesem Sinne heute drei Teilorganisationen zusammengefasst:

Siehe auch: Europäische Union

Die Europäische Union (EU) - früher Europäische Gemeinschaft (EG) - ist die weltweit am weitesten vorangeschrittene Integration zwischen selbstständigen Staaten. Historisch betrachtet, kann die Europäische Union zurückgeführt werden auf eine Rede von Winston Churchill (1946), in der die Schaffung der Vereinigten Staaten von Europa vorgeschlagen wird. Vorläufer der Europäischen Union ist die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), die bereits 1951 von sechs Staaten gegründet wurde und für 50 Jahre in Kraft trat. Gründungsmitglieder waren auch die späteren sechs Gründungsmitglieder der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und Niederlande, die ihre Schwerindustrie und damit die Schlüsselindustrien für die Rüstung gemeinsam organisieren wollten. Zum ersten Mal fand hier eine weiter gehende Kooperation und Bereitschaft zum Souveränitätsverzicht mit dem Ziel statt, alle Handelsrestriktionen für Kohle und Stahlerzeugnisse abzuschaffen sowie eine Freihandelszone für Kohle und Stahl zwischen den Mitgliedsländern zu bilden. Zum ersten Mal wurde ein supranationales Organ geschaffen, das weit reichende wirtschaftspolitische Befugnisse erhielt. Am 25. März 1957 wurde die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zeitgleich mit der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) gegründet. Zusammen mit der EURATOM und der EGKS bildet die EWG die Europäische(n) Gemeinschaft(en). Insofern existieren seit 1957 faktisch drei Gemeinschaften mit jeweils eigener Gründungsakte und identischen Mitgliedern, die alle grundsätzlich die gleichen wirtschaftspolitischen Ziele verfolgen: die Verwirklichung eines organisierten Europas, die Schaffung der Grundlage für einen immer engeren Zusammenhang der europäischen Völker und ein gemeinsames Vorgehen als Beitrag zum Wohlstand ihrer Völker. Für alle drei Gemeinschaften wurde nach einem Beschluss des Europäischen Parlaments (1978) die gemeinsame Bezeichnung Europäische Gemeinschaft eingeführt, mit dem die Exekutivorgane der drei Gemeinschaften verschmolzen wurden. Seitdem wird die Bezeichnung »EG« oft als Sammelbegriff für diese drei Europäischen Gemeinschaften verwendet.

De facto besteht die heutige Europäische Union aus drei Teil-Gemeinschaften:

- der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)

- der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM)

- der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG).

Historisch betrachtet, hat die EU folgende Entwicklungsstufen durchlaufen (vgl. Brandstetter, 1996, S. 35ff.; Läufer, 1998, S. U2):

1951 Unterzeichnung des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl in Paris (Pariser Verträge)

1957 Unterzeichnung der Verträge zur Gründung der EWG und EURATOM in Rom (Römische Verträge)

1967 Fusionsvertrag: Schaffung der EG durch Zusammenlegung der Organe von EWG, EGKS und EURATOM (Mitgliedsländer: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und Niederlande)

1970 Präferenzabkommen der EG mit Spanien

1972 Unterzeichnung der Beitrittsverlrägc mit Dänemark, Irland und Großbritannien (9 Mitglieder)

1972 Präferenzabkommen der EG mit Portugal

1979 Unterzeichnung des Beitrittsvertrages mit Griechenland (10 Mitglieder)

1979 Schaffung des Europäischen Währungssystems (EWS) mit der Europäischen (Verrechnungs-)Währungs-einheit (European Currency Unit, ECU), eines Wechselkurs- und Interventionsmechanismus sowie Kredit-und Transfermechanismen als Grundelemente

1986 Beitritt von Portugal und Spanien (12 Mitglieder)

1987 Inkraftsetzung der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) mit dem Beschluss zur Schaffung eines Europäischen Binnenmarktes zum 1. Januar 1993

1990 Vorübergehende Mitgliedschaft der DDR auf Grund der deutsch-deutschen Vereinigung durch den Staatsvertrag vom Juni 1990 über die Errichtung der Wirtschaftsund Währungsunion (bis zum Beitritt zur Bundesrepublik gemäß Artikel 23 Grundgesetz am 3. Oktober 1990)

1991 Unterzeichnung der Verträge von Maastricht über die Europäische Union: »Grundlage der Union sind die Europäischen Gemeinschaften, ergänzt um Formen der Zusammenarbeit.« (Artikel A des Vertrages über die Europäische Union; Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 1994, S. 19); zweistufige Vorbereitung der Währungsunion bis spätestens 1. Januar 1999 (Maastrichter Abkommen)

1993 Beginn des Europäischen Binnenmarktes

1995 Beitritt Österreichs, Schwedens und Finnlands (15 Mitglieder)

1997 Unterzeichnung des Vertrages von Amsterdam, Weiterentwicklung der Bestimmungen des Vertrags von Maastricht und Überführung wesentlicher Bereiche der Justiz- und Innenpolitik in den Gemeinschaftsrahmen, die bisher unter das Verfahren der Regierungszusammenarbeit fielen

1997 »Agenda 2000« der Europäischen Kommission zur Erweiterung der Europäischen Union

1999 Effektiver Start der Wirtschafts- und Währungsunion durch Einführung des Euro als offizielle eigenständige Währung, der den ECU als definierte Rechnungseinheit für den Währungskorb ablöst.

Gegenwärtig umfasst die Europäische Union einen Wirtschaftsraum mit rund 380 Mio. Einwohnern. Mit einer Wirtschaftsleistung (Bruttoinlandsprodukt) von rund 11 Billionen DM bildet sie den wirtschaftsstärksten Binnenmarkt der Welt. Gemessen am Bruttosozialprodukt pro Kopf in US-Dollar gehören zur EU Länder mit einem BSP pro Kopf unter 10.000 (Griechenland und Portugal), unter 15.000 (Irland und Spanien) und zugleich Länder mit weit über 20.000 bzw. 25.000 (wie Deutschland, Dänemark und Luxemburg).

Die Europäische Union basiert auf dem Vertrag von Maastricht und Amsterdam auf drei Säulen: Das tragende Element bleibt die »Europäische Gemeinschaft«, die aus den EG-Gründungsverträgen hervorgegangen ist und in Maastricht weiter vertieft wurde. Die zweite Säule bildet der Einstieg in eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die dritte Säule die Zusammenarbeit der Justiz- und Innenminister. Im Gegensatz zur EG ist die Europäische Union keine »juristische Person«. Internationale Verträge werden daher weiter von der EG unterzeichnet.

Die EU wird im Wesentlichen durch folgende Organe repräsentiert: das Europäische Parlament, den Rat der Europäischen Union (Ministerrat), die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof sowie der Europäische Rechnungshof. Die EU-Gesetzgebung basiert auf einem System von Richtlinien und Verordnungen. Die Regelungen der EU verfolgen das Ziel der Harmonisierung. Da dieses sich jedoch in vielen Gebieten als langwierig erweist, wird in der Praxis viel stärker die Anerkennung praktiziert, so bei Normen (Normung). Diese ist als Vorstufe zur Harmonisierung zu betrachten.

Neben dem Beitritt weiterer Länder wird für die Zukunft die Verwirklichung des Maastrichter Abkommens die Entwicklung der EU bestimmen. Fraglich ist, inwiefern die angestrebte Währungsunion zu einer Aufgliederung der Gesamtmitglied-schaft führen wird, wenn die einzelnen Mitgliedstaaten die geforderten Bedingungen zur Währungsunion (Euro) zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfüllen, so dass zunächst nur einige Mitglieder in die Währungsunion (seit 1. Januar 1999) einbezogen wurden. Dies könnte den politischen Integrationsprozess insofern beeinflussen, dass eine engere staatliche Integration nur zwischen einigen (unter Umständen den ursprünglichen) Mitgliedern der Gemeinschaft denkbar ist.

Abk. für Europäische Union, siehe   Europäische Gemeinschaft.



(Europäische Union) Siehe: Europäische Union

Europäische Union.

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