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Anlagendeckungsgrad I

Der Anlagendeckungsgrad I (AD I) ist eine Kennzahl der horizontalen Kapitalstruktur. Bei dieser Art von Kennzahlen geht es um den Grundsatz der Fristenkongruenz, d.h. langfristiges Vermögen sollte durch langfristiges Kapital (Eigenkapital bzw. Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital) gedeckt sein. Der AD I ist definiert als Quotient aus Eigenkapital und Anlagevermögen und informiert somit über die prozentuale Deckung des Anlagevermögens durch Eigenkapital: Eigenkapital AD I — Anlagevermögen Siehe auch   Kennzahlen, finanzwirtschaftliche und die dort angegebene Literatur.

horizontale Kapitalstruktur-Kennzahl, die in zwei unterschiedlichen Ausprägungen Anwendung findet.

Beide Kennzahlen stellen auf die Fristenkongruenz von Kapitalbindungs- und Kapitalüberlassungsdauer ab. Sie sollen Auskunft hinsichtlich der strukturellen Liquidität sowie Kapitalkraft und somit Kreditwürdigkeit einer Unternehmung geben.

Die Kennzahl AI ist in erster Linie auf den Gläubigerschutz im Liquidationsfall ausgerichtet, da unterstellt wird, daß ein hoher Deckungsgrad AI das Risiko des Forderungsausfalls (Gläubiger gegenüber der Unternehmung) gering werden läßt.

Begründung: Die weitgehend oder vollständig mit Fremdkapital finanzierten Güter des Umlaufvermögens hätten generell eine kurze Self Liquidating Period und wären allgemein mit einer guten Shiftability ausgestattet. Sollten dennoch ? bedingt durch eine ungünstige künstliche Liquidität ? bei Gütern des Umlaufvermögens Forderungsausfälle auftreten, wären diese letztlich durch das (möglichst mit Eigenkapital finanzierte) Anlagevermögen abgedeckt (hoher Wert von AI).

Kritik: Die Self Liquidating Period der Güter des Umlaufvermögens kann sich im Zeitablauf u. U. erheblich verlängern. Zudem kann sich auch die künstliche Liquidität der Güter des Umlauf- und des Anlagevermögens verschlechtern (u. U. gegen Null). Insofern bietet selbst ein Anlagendeckungsgrad mit einem Wert von 100, der ja ohnehin i. d. R. auf zurückliegenden Daten basiert, keinen hinreichenden Schutz gegen einen teilweisen Forderungsausfall.



1980 1984 1990 1994
Unternehmen insgesamt
AI 83,0 84,7 66,0 68,7
AII 142,0 143,4 156,1 164,6

davon: Chemie
AI 119,6 147,6 155,1 179,1
AII 167,0 180,7 253,2 299,2

Maschinenbau
AI 110,5 101,9 100,7 116,1
AII 183,6 180,2 213,3 243,1

Elektrotechnik
AI 120,7 142,7 127,2 159,0
AII 183,5 190,5 253,9 310,3

Quelle: Deutsche Bundesbank: Sonderdruck Nr. 5 (1983); Monatsberichte Nov. 1985; 1986; 1992; 1996.
Deckungsgrade AI und AII (Branchendurchschnitte) bei deutschen Industrie- und Handwerksunternehmen



Der Deckungsgrad AII stellt die ?goldene Bilanzregel? in ihrer engeren Fassung dar. Mit ihrer Anwendung soll die Einhaltung einer bestimmten Norm AII = 100 im Hinblick auf die fristenkongruente Finanzierung des Anlagevermögens dargestellt werden. Wird diese Norm eingehalten, geht man davon aus, daß, bedingt durch die Übereinstimmung von langfristiger Kapitalbindung und entsprechender Finanzierung im Anlagevermögen, die Unternehmung auch in Krisenzeiten nicht in Liquiditätsschwierigkeiten kommt.

Kritik: Auch hier ergibt sich das Problem, daß die Fristigkeit der Kapitalbindung und die Shiftability allein mit der Zuordnung eines Gegenstandes zum Anlage- oder Umlaufvermögen nicht uno actu geklärt sind. Daher ist die Zahlungsfähigkeit der Unternehmung auch bei einem hohen Deckungsgrad (AII = 100) nicht unbedingt gesichert.
Hinzu kommt, daß die langfristigen gebundenen Teile des Umlaufvermögens und das langfristig zur Verfügung stehende Fremdkapital durch die Kennzahl in ihrer oben aufgezeigten Form nicht erfaßt werden. Aus diesem Grund ist die Kennziffer AII in ihrer erweiterten Form wie folgt definiert:

Neben diesen spezifischen Einwendungen gelten zusätzlich die generellen Vorbehalte, die im Zusammenhang mit der Kennzahlenanalyse vorgetragen werden.

Aus der Bilanz ermittelbare Kennzahl , die durch die Gegenüberstellung bestimmter langfristiger Passiva und langfristiger Aktiva gewonnen werden. Dadurch soll der Zusammenhang zwischen der Finanzierung (Kapitalbeschaffung) und der Investition (Mittelverwendung) aufgezeigt werden, um die finanzielle Stabilität eines Unternehmens beurteilen zu können. Die Finanzierung (Deckung) des Anlagevermögens wird durch die sog.Deckungsgrade A und B und die Finanzierung des Anlagevermögens zuzüglich dem langfristigen Umlaufvermögen durch den sog. Deckungsgrad C beurteilt. Sofern bestimmte Normen für diese Kennzahlen vorgegeben werden, liegen sog. Finanzierungsregeln vor. Nach der goldenen Bilanzregel soll das Anlagevermögen durch langfristiges Kapital finanziert (gedeckt) sein, wobei die enge Definition ausschließlich die Deckung durch Eigenkapital fordert, während die weite Definition Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital einbezieht. Die Problematik solcher Normen besteht insbesondere darin, dass wegen der Stichtagsbezogenheit der Bilanzposten die zeitliche Struktur der Ein- und Auszahlungen, welche für die effektive Liquidität maßgeblich ist, nicht abgebildet werden kann und die Bilanzansätze bilanzpolitischen Einflüssen unterliegen.

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