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Arbeitnehmerfonds

organisatorisch notwendige Einrichtung der überbetrieblichen Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer. In den Fonds fliessen die Vermögensteile, die die Unternehmen in bar, Schuldtiteln oder Beteiligungswerten abzuführen haben. Der Fonds gibt seinerseits verzinsliche Anteilscheine (Zertifikate) auf der Basis des ihm zugewachsenen Vermögens aus. Die Zertifikate werden an die Arbeitnehmer, möglicherweise an weitere begünstigte Sozialgruppen, unentgeltlich oder gegen eine nach der Einkommenshöhe gestaffelte Eigenleistung abgegeben. Die bedeutsamste Aufgabe des Fonds ist die Verwaltung des Vermögens. Dazu gehört einmal die Anlage jener Barmittel, die der Fonds aus der Gewinnabgabe, ggf. aus der entgeltlichen Abgabe der Anteilscheine oder auch durch eine refinanzierungsähnliche Abtretung von Schuldtiteln an die Kreditinstitute einnimmt; zum anderen zählt dazu die Ausübung der Stimm- und Kontrollrechte in den Unternehmen, deren Beteiligungswerte der Fonds erhalten bzw. erworben hat. Mit dem Mitspracherecht in den Unternehmen und einer eigenständigen Anlagepolitik können dem Fonds erhebliche einzelwirtschaftliche und gesamtwirtschaftliche Einflussmöglichkeiten Zuwachsen. Die daraus resultierende Gefahr der Machtkonzentration macht die überbetriebliche Gewinnbeteiligung umstritten. Das Fondssystem kann zentral oder dezentral aufgebaut sein. Die zentrale Lösung sieht einen einzigen Fonds für die gesamte Volkswirtschaft vor. Das Prinzip der Zentralisierung bleibt erhalten, wenn regionale oder nach anderen Kriterien abgegrenzte Unterfonds gebildet werden, die lediglich einen Anteil am Zentralfonds halten und nicht miteinander um die bezugsberechtigten Anleger konkurrieren. Eine derart privilegierte Kapitalsammel- und Kapitalverwaltungsstelle, die nicht dem Wettbewerb unterliegt, muss öffentlich-rechtlich organisiert sein. In der dezentralen Lösung bestehen voneinander unabhängige Teilfonds, deren Mittelzufluss von den Entscheidungen der einzelnen Begünstigten abhängt. Sie lassen sich privatwirtschaftlich organisieren und den bestehenden Kreditinstituten angliedern. Die Besetzung der Leitungs- und Kontrollorgane kann durch den Staat oder durch Wahl der Anteilseigner erfolgen. Der Kombination von Zentralfonds mit einer staatlichen Besetzung oder den Tarifpartnern vorbehaltenen Beherrschung der Organe liegt meistens die Absicht zugrunde, die überbetriebliche Gewinnbeteiligung nicht nur als Instrument der breiteren Streuung des Produktivvermögens einzusetzen, sondern auch zugleich zu gesellschaftspolitischen Nebenzwecken, wie etwa der Investitionslenkung, zu nutzen. Aber auch wenn allein die Bezugsberechtigten das Kontrollorgan (Verwaltungsrat) des Zentralfonds wählen, sehen Kritiker die Gefahr, dass vornehmlich Gewerkschaftsvertreter kandidieren und gewählt werden, und auf diesem Wege der Fonds zu vermögenspolitisch fremden Zielen missbraucht wird. Das Vermögensinteresse der Anteilseigner scheint deshalb am ehesten gesichert zu sein, wenn diese in einem dezentralen System die Organe des Fonds wählen und kontrollieren, deren Zertifikate sie erworben haben.      

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