Entscheidungsregeln
Die BayesRegel R. als (eindimensionale) Entscheidungsregel (Entscheidungsregeln) ist dadurch gekennzeichnet, daß sie Wahrscheinlichkeitsverteilungen durch ihren Erwartungswert charakterisiert. Der Präferenzwert PRÄ einer Aktion ai lautet somit: PRÄ,. Das fuhrt zu folgender Entscheidungsregel: aopt O max v 1 Weitgehend unproblematisch ist der Erwartungswert, wenn sich die dem Entscheidungsmodell zugrund eliegenden Situationen hinlänglich oft wiederholen. In einem solchen Fall stellt sich der Erwartungswert ein, was nichts anderes bedeutet, als daß sich die Abweichungen vom Erwartungswert nach oben und unten aufheben. Man kann von einem Ausgleich günstiger und ungünstiger Ergebnisse sprechen. Für den Entscheidungsträger hat dies zur Konsequenz, daß er einen »langen Atem« besitzen muß; gelegentliche zwischenverluste müssen ertragen werden können, da es ihm ausschließlich auf das Endergebnis ankommt. Abweichungen nach oben und unten gegenüber ist der Entscheidungsträger also neutral eingestellt. Der BayesRegel R. liegt somit eine risikoneutrale Einstellung zugrund e.
(in der Investitionsrechnung). Die Bayes-Regel ist eine Entscheidungsregel der normativen Entscheidungstheorie für Entscheidungssituationen bei Risiko. Die Bayes-Regel ist anwendbar, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeiten wn für die möglichen Umweltzustände Un bekannt sind. Es wird durch Gewichtung der Entscheidungskriterien (z. B. Kapitalwerte im Rahmen der Investitionsentscheidung, KWi) mit der Eintrittswahrscheinlichkeit wn des jeweiligen Umweltzustandes der Erwartungswert EWj jeder möglichen Alternative Aj ermittelt und als Auswahlkriterium herangezogen. Als Entscheidungsmaxime gilt:
Als optimale Entscheidungsalternative gilt jene, die den maximalen Erwartungswert erzielt. Siehe auch Investitionsrechnungen (Investitionsentscheidungen) unter Unsicherheit (mit Literaturangaben).
Erwartungswert-Prinzip
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