Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Bewertung des Anlagevermögens

Anlagevermögen

Nach §§ 153, 154 AktG 1965 sindGegenstände des Anlagevermögens (AV) Grundsätzlich zu denAnschaffungs oder Herstellungskosten (AK oder HK) anzusetzen. Sofern die Nutzung von Gegenständen des AV begrenzt ist, sind die Anschaffungs oder Herstellungskostenum planmäßige Abschreibungen oderWertberichtigungen zu vermindern. Der Abschreibungsplan muß dieAK oder HK nach einer den Grund sätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechenden Abschreibungsmethode auf die Geschäftsjahre verteilen, in denen der Gegenstand voraussichtlich genutzt werden kann. Für die Bewertung des AV gilt das sog. gemilderte Niederstwertprinzip, d. h. bei Gegenständen des AV können (Wahlrecht) ohne Rücksicht auf begrenzte Nutzungsdauer außerplanmäßige Abschreibungen oder Wertberichtigungen vorgenommen werden; sie führen zu einem niedrigeren Wertansatz:
1. der den Gegenständen am Abschlußstichtag beizulegende Wert oder
2. der für steuerliche Zwecke für zulässig gehaltene Wert. Außerplanmäßige Abschreibungen oder Wertberichtigungen müssen aberbei einer voraussichtlich dauerndenWertminderung vorgenommen werden. Ein niedrigerer Wertansatz darf (Wahlrecht) beibehalten werden, auch wenn die Gründe, die zu einem niedrigeren Wertansatz geführt haben, nicht mehr gegeben sind (sog. Beibehaltungswahlrecht); sofern der niedrigere Wertansatz nicht beibehalten werden soll, ist auf Grund des Wahlrechts eine Zuschreibung bis zur Obergrenze der fortgeschriebenen AK oder HK möglich. Nach der 4. EGRichtlinie (Bilanzrichtlinie) soll das Beibehaltungswahlrecht entfallen, so daß bei Wegfall der Gründe für einen niedrigeren Wertansatz zugeschrieben werden muß. Bei der Berechnung der Herstellungskosten für die Gegenstände des Anlagevermögens dürfen in angemessenem Umfang Abnutzungen und sonstige Wertminderungen sowie angemessene Teile der Betriebs und Verwaltungskosten eingerechnet werden, die auf den Zeitraum der Herstellung entfallen; Vertriebskosten gelten nicht als Betriebs und Verwaltungskosten und dürfen demnach nicht eingerechnet werden. Bei der Bilanzierung und Bewertung einiger Gegenstände des AV gelten Besonderheiten: Immaterielle Anlagewerte dürfen nur aktiviert werden, wenn sie entgeltlich erworben wurden; Aufwendungen für die Gründung und Kapitalbeschaffung dürfen nicht aktiviert werden; Kosten der Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs dürfen aktiviert werden; falls sie aktiviert werden, muß der entsprechende Betrag gesondert ausgewiesen und in jedem folgenden Geschäftsjahr zu mindestens einem Fünftel durch Abschreibungen getilgt werden; Originäre Geschäfts oder Firmenwerte dürfen nicht aktiviert werden; 5. Derivative Geschäfts oder Firmenwerte dürfen aktiviert werden; falls sie aktiviert werden, muß derentsprechende Betrag gesondert ausgewiesen und in jedem folgenden Geschäftsjahr zu mindestens einemFünftel durch Abschreibungen getilgtwerden.

Vorhergehender Fachbegriff: Bewertung der innerbetrieblichen Leistung | Nächster Fachbegriff: Bewertung des Ausschusses



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

Von der Demokratie zu „UnsererDemokratie“

Demokratie bedeutet Volksherrschaft, also die „Herrschaft des Volkes“. Das deutsche Volk ist der Souverän, nicht die Abgeordneten, nicht die Regierung und erst recht nicht der Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“. Das deutsche Volk wählt seine Stellvertreter, seine Abgeordneten, auf Zeit. Von Conny Axel Meier Gewählt wird, wem die meisten Wähler am ehesten zutrauen, ihre Interessen glaubhaft zu vertreten. […]

Nach Ablehnung: Frauen-Gym-Inhaberin nun von Transfrau verklagt

Doris Lange lehnte es ab, einer sogenannten Transfrau den Zugang zu ihrem reinen Damenfitnessstudio inklusive Umkleiden und Duschen zu gewähren. Kurz darauf erhielt sie ein Schreiben von Ferda Ataman, der Antidiskriminierungsbeauftragten, mit dem Hinweis auf ein mögliches Bußgeld von 1000 Euro. Nun wurde Lange von besagtem biologischen Mann, der vorgibt eine Frau zu sein, verklagt: […]

AfD mahnt Verfassungsschutz ab

Nach der offensichtlich rechtswidrigen Verkündigung der Hochstufung unserer Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ – offenbar im Alleingang vorgenommen durch eine abgewählte Bundesinnenministerin wenige Stunden vor Ablauf ihrer Amtszeit – hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) am Freitagnachmittag des 02.05.2025 durch den vom Bundesvorstand der AfD mandatierten Rechtsanwalt unverzüglich eine Abmahnung erhalten. In dieser Abmahnung wird das […]
   
 
 

   Weitere Begriffe : multiprogramming | Bestätigter Scheck | Revisionstechnik

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon