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Bodenschutz

hat die Sicherung der natürlichen Lebens­grundlage von Menschen, Tieren
und Pflan­zen zur Aufgabe.


Die fünf wichtigsten Eigen­schaften bzw. Funktionen des Bodens sind:


*
Teil von
Natur und Landschaft,


*
Produktionsgrundlage
für Land- und Forst­wirtschaft,


*
Speicher
und Filter für den Wasserhaus­halt,


*
Träger von
Bodenschätzen,


*
Siedlungs-
und Wirtschaftsfläche.


Es wird davon ausgegangen, daß die ver­schiedenen Formen der Nutzung
des Bodens in ihrer Wertigkeit grundsätzlich keiner Rangfolge unterliegen.


Die vielfältigen Einwirkungen auf den Bo­den verlangen eine umfassende
Schutzkonzep­tion, die die Bundesregierung Anfang 1985 vorgelegt hat. Der
Schutz des Bodens ist dem­nach eine eigengewichtige, ressortübergreifende
Aufgabe. Alle Auswirkungen des Bo­denschutzes auf andere Politikbereiche sollen
durch einen fachübergreifenden Ansatz be­rücksichtigt werden.


Folgende konkrete Auf­gabenbereiche wurden definiert:


Der Bodenschutz hat insb.


*
Maßstäbe
für die Erhaltung der Funktio­nen des Bodens im Naturhaushalt zu set­zen,


*
dafür
Sorge zu tragen, daß weder durch stoffliche Einwirkungen über Luft und Wasser
noch durch andere ungünstige Ein­wirkungen des Menschen akute oder chro­nische
Schädigungen der Böden eintreten,


*
Grenzen
für Stoffeinträge und andere Bela­stungen der Böden anzugeben, wenn eine
Vermeidung nicht möglich ist,


*
Anforderungen
des Biotop- und Arten­schutzes, des Grundwasser- und Gewässer­schutzes sowie
einer nach Güte und Menge ausreichenden Wasserversorgung zu be­rücksichtigen,


*
Maßstäbe
des Gesundheitsschutzes im Hin­blick auf die Belastung von Nahrungsket­ten zu
berücksichtigen,


*
gleichrangig
die langfristig ausreichende Versorgung mit land- und forstwirtschaftli­chen
Erzeugnissen sowie mit Rohstoffen zu sichern,


*
ökologische
Anforderungen für Standorte der Abfallbeseitigung und für die Sanierung und
Renaturierung der durch Altlasten kontaminierten Standorte zu bestimmen sowie


*
bei Boden-
und Flächennutzung gesell­schaftliche Anforderungen an die Boden­funktionen
unter Anlegung der Maßstäbe der Umwelt- und Raumverträglichkeit zu beachten und
zu bewerten.


Es ist beabsichtigt, arbeitsteilig in Koopera­tion mit den Ländern auf
der Grundlage der Bodenschutzkonzeption und des Abschlußbe­richts der
Bund/Länder-Arbeitsgruppe "Bo- denschutzprogramm" die Erfordernisse des
Bodenschutzes zu konkretisieren und die not­wendigen Schutzmaßnahmen nach
Inhalt, Prioritäten, Zeit- und Kostenrahmen festzule­gen.           


Literatur:
Bodenschutzkonzeption der Bundesregie­rung, Bundesministerium des Innern, U III
1-502058-1/1.




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