hat die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlage von Menschen, Tieren
und Pflanzen zur Aufgabe.
Die fünf wichtigsten Eigenschaften bzw. Funktionen des Bodens sind:
*
Teil von
Natur und Landschaft,
*
Produktionsgrundlage
für Land- und Forstwirtschaft,
*
Speicher
und Filter für den Wasserhaushalt,
*
Träger von
Bodenschätzen,
*
Siedlungs-
und Wirtschaftsfläche.
Es wird davon ausgegangen, daß die verschiedenen Formen der Nutzung
des Bodens in ihrer Wertigkeit grundsätzlich keiner Rangfolge unterliegen.
Die vielfältigen Einwirkungen auf den Boden verlangen eine umfassende
Schutzkonzeption, die die Bundesregierung Anfang 1985 vorgelegt hat. Der
Schutz des Bodens ist demnach eine eigengewichtige, ressortübergreifende
Aufgabe. Alle Auswirkungen des Bodenschutzes auf andere Politikbereiche sollen
durch einen fachübergreifenden Ansatz berücksichtigt werden.
Folgende konkrete Aufgabenbereiche wurden definiert:
Der Bodenschutz hat insb.
*
Maßstäbe
für die Erhaltung der Funktionen des Bodens im Naturhaushalt zu setzen,
*
dafür
Sorge zu tragen, daß weder durch stoffliche Einwirkungen über Luft und Wasser
noch durch andere ungünstige Einwirkungen des Menschen akute oder chronische
Schädigungen der Böden eintreten,
*
Grenzen
für Stoffeinträge und andere Belastungen der Böden anzugeben, wenn eine
Vermeidung nicht möglich ist,
*
Anforderungen
des Biotop- und Artenschutzes, des Grundwasser- und Gewässerschutzes sowie
einer nach Güte und Menge ausreichenden Wasserversorgung zu berücksichtigen,
*
Maßstäbe
des Gesundheitsschutzes im Hinblick auf die Belastung von Nahrungsketten zu
berücksichtigen,
*
gleichrangig
die langfristig ausreichende Versorgung mit land- und forstwirtschaftlichen
Erzeugnissen sowie mit Rohstoffen zu sichern,
*
ökologische
Anforderungen für Standorte der Abfallbeseitigung und für die Sanierung und
Renaturierung der durch Altlasten kontaminierten Standorte zu bestimmen sowie
*
bei Boden-
und Flächennutzung gesellschaftliche Anforderungen an die Bodenfunktionen
unter Anlegung der Maßstäbe der Umwelt- und Raumverträglichkeit zu beachten und
zu bewerten.
Es ist beabsichtigt, arbeitsteilig in Kooperation mit den Ländern auf
der Grundlage der Bodenschutzkonzeption und des Abschlußberichts der
Bund/Länder-Arbeitsgruppe "Bo- denschutzprogramm" die Erfordernisse des
Bodenschutzes zu konkretisieren und die notwendigen Schutzmaßnahmen nach
Inhalt, Prioritäten, Zeit- und Kostenrahmen festzulegen.
Literatur:
Bodenschutzkonzeption der Bundesregierung, Bundesministerium des Innern, U III
1-502058-1/1.
Vorhergehender Fachbegriff: Bodensatztheorie | Nächster Fachbegriff: Bodensteuern
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|