oft als Gegensatz zu einem gegliederten System der Sozialversicherung gesehen. In extremer Ausformung stellt die Einheitsversicherung ein umfassendes System einer einheitlichen Versicherung (oftmals auch allgemeine Staatsbürgerversorgung) dar, die alle üblichen Standardrisiken (wie Krankheit, Unfall, Invalidität, Alter und Arbeitslosigkeit) absichert. Weniger extrem wäre als Einheitsversicherung eine einheitliche Kasse der Kranken-, Unfall-, Invaliditäts-, Renten- und Arbeitslosenversicherung denkbar. Eine solche Einheitsversicherung würde im Gegensatz zu dem gewachsenen, gegliederten System der Bundesrepublik Deutschland, z.B. in der Invaliditäts- und Alterssicherung, die Unterscheidung zwischen Arbeitern, Angestellten, knapp- schaftlicher Rentenversicherung, Alterssicherung der Handwerker, Landwirte usw. verwischen oder in der Krankenversicherung die Vielzahl der Krankenkassen beseitigen und an ihre Stelle eine einheitliche Krankenversicherung mit einheitlichen bzw. gegliederten Tarifen und einem einheitlichen Leistungssystem setzen. Bei der Einheitsversicherung handelt es sich also um ein Organisationsprinzip, das verschieden streng ausgelegt werden kann. Diesem Organisationsprinzip folgte z.B. das soziale Sicherungssystem in der ehemaligen DDR. Die Einheitsversicherung verzichtet auf die Vorteile durch differenzierte Leistungsangebote, den unterschiedlichen Bedürfnissen verschiedener Berufsgruppen Rechnung zu tragen. Auf der anderen Seite vermeidet die Einheitsversicherung die Gefahren einer Aufgabenüberschneidung bzw. einer Rechtsgrundlagenzersplitterung, wie sie z.B. lange Zeit bei der Rehabilitation in unserem gegliederten Sozialleistungssystem beklagt worden ist.
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