United Nations Development Program (UNDP)
Wurde 1965 als Sonderorgan für Entwicklungszusammenarbeit durch die Vereinten Nationen gegründet und ist ihre zentrale Finanzierungs- und Koordinierungsagentur auf dem Gebiet der technischen Hilfe und der technischen Zusammenarbeit. Schwerpunkte der Tätigkeit sind unter anderem Entwicklungsplanung, Erschließung natürlicher Ressourcen, Erziehung und Ausbildung, Gesundheit sowie Förderung von Industrie, Landwirtschaft und öffentlicher Verwaltung in den Entwicklungsländern. Neben eigenen Projekten beauftragt das Entwicklungsprogramm andere Sonderorgane und Sonderorganisationen, zum Beispiel die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen, mit der Durchführung von Programmen. Exekutivorgan des Entwicklungsprogramms ist der vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen gewählte Verwaltungsrat. Die Organisation unterhielt 1996 Repräsentanzen mit Steuerungsfunktion in 132 Staaten.
(United Nations Development Programme; UNDP) am 22.11. 1965 auf Initiative des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen (ECOSOC) von der Vollversammlung der Vereinten Nationen (UN) ins Leben gerufenes Sonderorgan der UN mit Sitz in New York. Die Beteiligung am UNDP steht allen Mitgliedern der UN, ihrer Sonderorganisationen und der Internationalen Atomenergieorganisation offen. Eine formelle Mitgliedschaft besteht nicht. 1990 nahmen 165 Länder an der Arbeit des Entwicklungsprogramms teil. Das UNDP ist im System der Vereinten Nationen das zentrale Finanzierungs- und Koordinierungsinstrument für die multilaterale technische Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern. Der Schwerpunkt seiner Arbeit besteht in der Bereitstellung von technischer Hilfe, d. h. der Entsendung von Fachleuten, der Ausbildung einheimischer Arbeitskräfte sowie der Durchführung von Fallstudien und wissenschaftlichen Untersuchungen. Darüber hinaus berät es die Entwicklungsländer bei der Durchführung von Entwicklungsprojekten und der Strukturanpassung ihrer Volkswirtschaften. Das UNDP wird nur auf Ersuchen von Regierungen tätig und führt daher hauptsächlich auf einzelne Länder bezogene Programme durch. Lediglich etwa 20% der Mittel stehen für globale und regionale Projekte zur Verfügung. Soweit die Regierungen der Empfängerländer die Projekte oder Programme nicht selbst abwickeln, beauftragt das UNDP damit andere UN-Organisationen, wie z.B. die Regionalkommissionen des ECOSOC, die Ernäh- rungs- und Landwirtschaftsorganisation, die Internationale Arbeitsorganisation, die Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung oder die Weltgesundheitsorganisation. Oberstes Beschluss- und Aufsichtsgremium des UNDP ist der jährlich tagende Verwaltungsrat, dem Vertreter aus 48 Staaten (davon 27 Entwicklungs- und 21 Industrieländer) angehören. Jährlich wird ein Drittel der Verwal- tungsratsmitglieder vom ECOSOC nach einem regionalen Schlüssel für eine Amtszeit von drei Jahren neu gewählt. Der Verwaltungsrat legt die generellen Richtlinien fest, genehmigt die Entwicklungsprogramme und überwacht die bereits laufenden Projekte. Darüber hinaus unterstehen diesem Gremium zahlreiche Sonderfonds, wie z.B. der Kapital- entwicklungsfonds der UN oder der UN-Ent- wicklungsfonds für Frauen, aus denen spezielle Massnahmen im Entwicklungsbereich finanziert werden. Die Geschäftsführung obliegt einem Administrator, der vom UN-Gene- ralsekretär ernannt und von der UN-Vollver- sammlung bestätigt wird. Die Finanzierung erfolgt im wesentlichen durch freiwillige Beiträge der Teilnehmerstaaten (1990: 1,0 Mrd. US-Dollar), wobei die westlichen Industriestaaten mit rund 92% der Hauptbeitragszahler sind. Der Beitrag der Bundesrepublik Deutschland belief sich 1990 auf 130 Mio. DM, was einem Anteil von rund 7,5% entspricht. Literatur: Wolfrum, R. (Hrsg.), Handbuch Vereinte Nationen, 2. Aufl., München 1991.
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