Die Erholungszeit ist Bestandteil der Auftragszeit im Sinne des REFA-Verbandes und erfaßt die Zeitdauer der Tätigkeitsunterbrechung, die zum Abbau der tätigkeitsbedingten Arbeitsermüdung erforderlich ist. Sie hängt von Höhe und Dauer der Beanspruchung des Menschen ab, dient der Reproduktion der körperlichen und geistigen Spannkraft und ist notwendig zur Erhaltung der Normalleistung.
Unterbrechen der Tätigkeit zum Abbau der beanspruchungsbedingten Arbeitsermüdung (Ermüdungs-Erholungs- Ansatz). Sie ist Bestandteil der Arbeitszeit (z.B. der Vorgabezeit) und damit zu vergüten. Die Erholungszeit kann auf folgende Arten ermittelt werden: Zubilligung einer pauschalen Erholungszeit ohne Bezug zur tatsächlichen Belastung, Messen von biologischen Grössen, Ableiten der Erholungszeit aus Einstufungsbeispielen unter Verwendung von arbeitsplatzbezogener Belastung, Verwenden von tabellierten Erholungszeiten auf der Basis analytischer Verfahren. Die Erholungszeitmo- delle werden nach Arbeitsformen und Branchen differenziert. Fundierte Erkenntnisse zum Erholungsbedarf liegen für die vorwiegend körperlichen Arbeitsformen vor; erhebliche Defizite bestehen noch bei der schwerpunktmässig nicht-körperlichen Arbeit. Erholungszeiten werden gewährt in Form von Erholungspausen (Pause), die Objekte organisatorischer Regeln sind (Ergebnis: Pausenregime). Dabei hat man arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen und die zweckentsprechende Nutzung der Erholungspausen zu gewährleisten. Elemente der organisatorischen Pausenregelung bilden: zeitliche Lage und Dauer der Erholungspause, Erholungspausenintervall sowie Art der Erho- lungspausennahme und Erholungspausenauslösung. Literatur: Bokranz, R./Landau, K., Einführung in die Arbeitswissenschaft. Analyse und Gestaltung von Arbeitssystemen, Stuttgart 1991, S. 220ff. und 452ff. Rohmert, W./Rutenfranz, J. (Hrsg,), Praktische Arbeitsphysiologie, 3. Aufl., Stuttgart, New York 1983, S. 86 ff.
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