Stützel distanziert sich von der Forderung, daß die Bilanztheorie eine »richtige« Bilanz, einen »richtigen« » Gewinn oder das »wahre« Vermögen zu ermitteln helfen sollen. Demgegenüber formuliert er Funktionen der Bilanz, die zur Aufstellung von Handelsbilanzen notwendig und ausreichend sind. Zu diesen Funktionen gehören:
a) die Aufzeichnung und Bündelung von Zahlen der Buchhaltung im In teresse einer Sicherung der Doku mentation dieser Vorfälle; der Schutz von Gläubigern dadurch, daß der Unternehmer zur Selbstinformation über den Stand seines Vermögens gezwungen wird; die Ausschüttungssperrfunktion, die im wesentlichen bewirkt, daß Gesellschafterkapital nicht zurückgezahlt wird und dadurch die Ansprüche der Gläubiger gefährdet werden; die Entscheidung darüber, was nach dem Gesellschaftervertrag oder der Satzung in der Bilanz unter »Verlust« und »Gewinn« bzw. »Kapitalanteil« verstanden werden soll;
e) die Verteilung der Zuständigkeiten innerhalb der bilanzierenden Unter nehmung, wie z. B. Aufstellung des Jahresabschlusses durch den Vorstand, Feststellung durch den Aufsichtsrat, ferner Entscheidungs befugnisse über Bilanzansätze bei Aktivierungs bzw. Passivierungswahlrechten sowie über die Verteilung des Reingewinns.; Andere Funktionen der Bilanz bzw. Ides Jahresabschlusses, wie z. B. Re! cnenschaftslegung gegenüber Auftraggebern, Dispositionsunterlagen für die geschäftsführenden Organe, Kreditwürdigkeitsbeurteilung und i Unternehmensbewertung müssen sich Inach Auffassung Stützeis in der Bilanz jWcht unbedingt niederschlagen, noch kann der Jahresabschluß solche Infor mationsaufgaben in befriedigender Weise erfüllen.
Vorhergehender Fachbegriff: Funktionsanalyse | Nächster Fachbegriff: Funktionsansatz
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|