gemeinwirtschaftliche Unternehmen betreiben keine Gewinnmaximierung, sondern verfolgen meist gemeinnützige Ziele. Dies bedeutet: Solche Unternehmen wollen einen volkswirtschaftlichen Bedarf decken und einen Gewinn nur in der Höhe erzielen, der zur Erhaltung des Geschäftsbetriebs notwendig ist (z. B. Sparkassen, öffentliche Verkehrsbetriebe). Als gemeinwirtschaftliche Unternehmen werden auch die gewerkschaftseigenen Unternehmen bezeichnet.
umfassen nach dem Terminologieausschuss der Gesellschaft für öffentliche Wirtschaft: • öffentliche Unternehmen, die unter öffentlicher Trägerschaft stehen, • freigemeinwirtschaftliche Unternehmen, die unter privater Trägerschaft stehen und sich aus freiem Entschluss der Erfüllung öffentlicher Aufgaben widmen, • öffentlich gebundene Unternehmen, die unter privater Trägerschaft stehen und durch Sondergesetze hinsichtlich bestimmter Betriebsprozesse zu gemeinwirtschaftlichem Handeln gezwungen werden. Beispiele für freigemeinnützige Unternehmen sind Genossenschaften und gemeinwirtschaftliche Unternehmen der Gewerkschaften. Beispiele für öffentlich gebundene Unternehmen sind öffentliche Versorgungsunternehmen der Elektrizitätswirtschaft, die Handlungsspielraum durch ihre privatrechtliche Rechtsform erhalten, aber einer staatlichen Preisregulierung unterliegen. Die Problematik gemeinwirtschaftlicher Unternehmen liegt in der Definition von Gemeinwirtschaftlichkeit und deren Kontrolle.
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