Die Besteuerung der gewerblichen Unternehmen mit Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag und Gewerbekapital wird seit langem zum Anlass für Reformdiskussionen genommen. Den Unternehmen als Steuerzahlern erscheinen vor allem die Flöhe der Steuer und die Belastung mit der ertragsunabhängigen Gewerbekapitalsteuer änderungsbedürftig. Zum Teil wird mit Hinweisen auf andere Länder gefordert, die Gewerbesteuer aus Gründen des Wettbewerbs der Unternehmen ganz abzuschaffen. Statt dessen sollten z.B. die Mehrwertsteuersätze heraufgesetzt und die Gemeinden am erhöhten Aufkommen beteiligt werden. Die Gemeinden als Steuergläubiger wollen dagegen stetige Einnahmen aus einer Steuer, die ihrem Hebesatzrecht unterliegt. So intensiv über eine Wertschöpfungsteuer als Ersatz für die Gewerbesteuer nachgedacht wird, so wenig ist eine Aufhebung der Gewerbesteuer in den nächsten Jahren wahrscheinlich. Ausserdem wäre eine autonome und ausgewogene An- siedlungspolitik der Gemeinden gefährdet. Daher wurden zunächst mit der Abschaffung der Lohnsummensteuer zum 1.1. 1980 sowie durch Modifikation bei Steuerfreibeträgen, Hinzurechnungen und Kürzungen gewerbesteuerliche Belastungen gemildert. Die Gewerbekapitalsteuer wird in den neuen Bundesländern bis 1994 nicht erhoben. Eine Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer ab 1995 ist denkbar.
Vorhergehender Fachbegriff: Gewerbesteuermessbetrag | Nächster Fachbegriff: GewerbesteuerRichtlinien (GewStR)
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|