(= Haupttender) zur Offenmarktpolitik gehörendes liquiditätszuführendes Instrument des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB). Die Kreditgeschäfte werden von den nationalen Zentralbanken regelmäßig (gewöhnlich jede Woche) und als befristete Transaktionen mit kurzen Laufzeiten (gewöhnlich 2 Wochen) unter Vorschaltung einer Ausschreibung (Mengen- oder Zinstender) abgewikkelt. Gebote können durch einen breiten Kreis von Geschäftspartnern abgegeben werden (Standardtender). Die Kreditvergabe erfolgt auf Basis von Sicherheiten (Offenmarktkredite). Der Kreis der Sicherheiten ist durch die Europäische Zentralbank (EZB) auf Wertpapiere, die im Sicherheitenverzeichnis der EZB aufgeführt sind, Handelswechsel und Kreditforderungen der Geschäftsbanken gegen ihre notenbankfähigen Kreditschuldner beschränkt. Das Hauptrefinanzierungsinstrument spielt für die Steuerung von Liquidität und Zinsen sowie als Signal für den geldpolitischen Kurs der Europäischen Zentralbank eine maßgebliche Rolle.
Syn. f. Hauptrefinanzierungsgeschäft.
Im wöchentlichen Rhythmus über das Tenderverfahren angebotene Offenmarktgeschäfte mit einer Laufzeit von zwei Wochen. Sie können entweder als Pensionsgeschäft oder in Form eines Pfandkredits abgewickelt werden.
Vorhergehender Fachbegriff: Hauptrefinanzierungsgeschäft | Nächster Fachbegriff: Hauptrefinanzierungsinstrument (-geschäfte)
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|