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Industriegesellschaft

Gesellschaftsform, die durch die Dominanz der industriellen Fertigung bestimmt wird ( Industriesoziologie). Sie löst damit vorin- dustrielle, überwiegend agrarische Strukturen ab. Industrielle Gesellschaften unterliegen folgenden Charakteristika: •   Akkumulation von Kapital zum Zweck des weiteren Ausbaues der Produktion, •   weitgehende Arbeitsteilung und Berufsgliederung, •   Trennung von Betrieb und Haushalt, •   Anwendung wissenschaftlich-technischer Methoden bei der Planung, •   Durchführung und Überwachung von Arbeitsprozessen, •   formalisierte (bürokratisierte) Abläufe in Fertigung und Verwaltung. Industrielle Gesellschaften können nach marktwirtschaftlichen, verbandswirtschaftlichen und planwirtschaftlichen Kriterien organisiert sein. Unabhängig von der jeweiligen Ordnungsform wird von der sog. Konvergenztheorie behauptet, dass die der industriellen Gesellschaft immanenten Kräfte strukturprägender seien als unterschiedliche politische Systeme, so dass langfristig eine Angleichung von Sozialstrukturen und Verhaltensweisen (Konsumorientierung) zu erwarten sei. Ferner wird behauptet, dass durch das Anwachsen des Dienstleistungsbereichs (tertiärer Sektor) sowie durch den wachsenden Stellenwert der Informations- und Wissensvermittlung (quartärer Sektor) ein Strukturtyp entstehe, der als postindustrielle Gesellschaft anzusehen sei. Demgegenüber betonen andere Soziologen, dass auch die Gesetzmässigkeiten des Postindustrialismus letztendlich industriell bestimmt seien (Re-Industrialisierung, Neo-Industrialisierung)                Literatur: Dicken, P./Lloyd, P. E., Die moderne westliche Gesellschaft, New York 1984.

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