Unternehmen erstellen i. d. R. nur einen Teil des von ihnen erbrachten Leistungsangebotes (Leistung) selbst und beziehen verschiedene Vorleistungen, Zwischenprodukte und sonstige Teilleistungen von anderen Unternehmen. Die Leistungstiefe eines Unternehmens ist durch die Produktions ( Produktion) bzw. Leistungsstufen bestimmt, die ein Produkt bzw. eine Leistung in einem Unternehmen durchläuft, und bringt den Anteil der Eigenleistung im Vergleich zu den Fremdleistungen zum Ausdruck. Synonym zum Begriff der Leistungstiefe spricht man auch vorn Grad der vertikalen Integration (siehe auch Fertigungstiefe). Eine Erweiterung der Eigenfertigung nach der Beschaffungsseite ( Beschaffung) wird als Rückwärtsintegration und die nach der Absatzseite (Absatz) als Vorwärtsintegration bezeichnet.
Die Entscheidung über die Leistungstiefe eines Unternehmens ist eine unternehmensstrategische Aufgabe. Sie beeinflusst u. a. die Höhe der Kosten, das Verhältnis von fixen und variablen Kosten (Kosten, fixe; 9 Kosten, variable) sowie die Flexibilität von Unternehmen. Im Rahmen einer Leistungstiefenoptimierung ist für jede erforderliche Teilleistung eine geeignete vertragliche und organisatorische Einbindung zu prüfen. Die möglichen Formen der Einbindung von Leistungen umfassen dabei nicht nur die reine Eigenfertigung und den reinen Fremdbezug, sondern erstrecken sich auf die generelle Gestaltung der Beziehungen zu den Lieferanten und Kunden. Leistungstiefenentscheidungen beinhalten damit auch die Festlegung von kurz , mittel und langfristigen Verträgen, Kooperationsformen, Kapitalbeteiligungen (Beteiligung) an Lieferanten und Lieferantenansiedlungen. Aufgrund von Veränderungen der ökonomischen Rahmenbedingungen, z. B. durch Globalisierung von Beschaffungs und Absatzmärkten, Standardisierung von Leistungen, verbesserte Telekommunikationsmöglichkeiten sowie durch die Entwicklung von spezialisierten Dienstleistungs und Zulieferunternehmen, ergeben sich für Unternehmen nicht nur neue Betätigungsfelder, sondern auch veränderte Möglichkeiten der zwischenbetrieblichen Arbeitsteilung. Unternehmen müssen deshalb systematisch prüfen, welche Leistungen aufgrund solcher Veränderungen zu integrieren oder auszulagern sind ( Outsourcing).
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