realisiert sich in Menschen, die fähig und willens sind, dem Streben und Handeln innerhalb einer militärischen Zweckgemeinschaft sittlich gerechtfertigte Individual- und Gemeinschaftsziele (Wirtschaftsethik) zu weisen, die Mittel und Wege zur Zielerreichung zu erkennen, einzusetzen und durchzusetzen sowie in umfassender personaler Verantwortung für ihre Haltung und ihr Verhalten einzustehen. Auch die Institution "Militärische Führung" (in der Bundeswehr letztlich der politischen Führung des Staates unterstellt) benötigt diese Eigenschaften, dargestellt durch die Angehörigen dieser Institution (Führung). Militärische Führer werden normalerweise vom Dienstherrn eingesetzt; sie erhalten einen Dienstposten und eine Planstelle aufgrund des ihnen entgegengebrachten Vertrauensvorschusses, die unterstellte Truppe - gleich welcher Grösse - auch führen zu können. In aussergewöhnlichen Fällen kann sich eine Militärperson mit Dienstgrad zum militärischen Führer (Vorgesetzten mit Befehlsgewalt) erklären. Aufgaben der militärischen Führung (Führungsfunktionen; Militärökonomik) liegen (1) im sachtechnischen Bereich des Systems: • Ziele setzen, • Planungen durchführen, • Entscheidungen treffen, • Organisation aufstellen und in Gang halten, • Realisation bewirken (militärische Leistungen), • Kontrollen (Dienstaufsicht) durchführen; (2) im menschlich-zwischenmenschlichen Bereich: • motivieren, • koordinieren, • Kohäsion bewirken (Förderung des Gruppenzusammenhalts) • Lokomotion bewirken (Förderung des In- novations- und Fortschrittsengagements), • Kooperation bewirken. Als Führungsstil wird in der militärischen Führung der Bundeswehr der kooperative angestrebt, allerdings je nach Situation unter Nutzung der vollen Ermessensspanne zwischen der autokratischen und der sozio- kratischen Variante (gelegentlich demokratisch genannt). Im Verteidigungskampf wird das Führen mit Auftrag - Auftragstaktik - praktiziert, im Angriffskampf vorwiegend die Befehlstaktik. Besonderer Wert wird in der militärischen Führung auf personale Fürsorge (Fürsorgepflicht) für die unterstellten Personen gelegt, da Lebens- und Dienst(Gefahren-)-Gemein- schaft weitgehend ineinander verschmelzen. Ein Hilfsmittel ist die tief gegliederte und besonders als funktionale Aufgabenkontrolle zu sehende umfassende Dienstaufsicht, welche beim unterstellten Personal die Eigenverwirklichung im Dienstbereich (als kampffähiger Soldat) und als Person (als Kamerad) fördert. Deshalb wird gelegentlich ein Recht der Untergebenen auf Dienstaufsicht postuliert.
Literatur: Kirchhoff, G., Führung - Führungsgrundsätze, in: Kirchhoff, G. (Hrsg.), Handbuch zur Ökonomie der Verteidigungspolitik, Regensburg 1986, S. 292 ff.
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