Hoheitliche Umweltpolitik bedient sich im Einzelnen nicht fiskalischer Ansätze sowie öffentlicher Ausgaben und Einnahmen.
Dazu einige wichtige Instrumente (Wicke), zunächst nicht fiskalische Instrumente:
a) Umweltauflagen wie Emissionsauflagen, Auflagen für Produktionsprozesse, Produktauflagen,
b) umweltplanerische Instrumente wie gesamtplanerische Instrumente, fachplanerische Instrumente, Umweltverträglichkeitsprüfungen,
c) umweltbedeutsame Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen wie Umweltlizenzen, Privatisierung von umweltbedeutsamen Gütern, Schaffung exklusiver Verfügungsrechte an öffentlichen Umweltgütern, verbesserte Umweltkontrolle und -überwachung, Verschärfung der Umwelthaftung, sonstige umweltverbessernde Maßnahmen (z.B. Risikosteigerung für Umweltsünder), Einführung einer obligatorischen Umwelthaftpflichtversicherung,
d) umweltpolitische Kooperationslösungen wie Branchenabkommen, Verbandslösungen,
e) zwangsfreie umweltpolitische Instrumente wie Steigerung des freiwilligen umweltbewussten Handelns, Verhandlungslösungen,
f) Benutzervorteile, umweltplanerische Instrumente.
Umweltpolitik mithilfe öffentlicher Ausgaben erfolgt etwa über:
a) direkten öffentlichen Umweltschutz mit Gebühren- und Beitragsfinanzierung, z.B. für Entwässerung, Abwasserbeseitigung, Abfallbeseitigung, Wasserversorgung,
b) mit direkter öffentlicher Umweltschutz-Steuerfinanzierung, z.B. Lärmschutzmaßnahmen, Grüngürtel, nachträgliche Gewässersanierung,
c) Finanzierung sonstiger umweltrelevanter Maßnahmen, z.B. Fernwärmeausbau, öffentlicher Personennahverkehr, umweltfreundlicher Verkehrswegebau, Betriebsverlagerung,
d) umweltbewusste staatliche Beschaffungspolitik (Vorreiterrolle des Staates),
e) Induzierung von umweltverbessernden privatwirtschaftlichen Aktivitäten durch Subventionen, z.B. Zuschüsse, Zuwendungen, rückzahlbare Darlehen, Bürgschaften, Prämien, oder durch Steuervergünstigungen zur Förderung umweltfreundlicher Produktionsverfahren, Produkte und Einsatzstoffe sowie umweltrelevante Kompensationszahlungen,
f) umweltbedeutsame Forschungsund Entwicklungsförderung,
g) Finanzierung des institutionellen Umweltschutzes durch Umweltadministration und Förderung umweltrelevanter Personen und Organisationen, z.B. als Umweltberatung, Umweltverbände. Umweltpolitik mit öffentlichen Einnahmen kann etwa betrieben werden durch: Vergabe von Umweltlizenzen, Umweltabgaben als Umweltsteuern, z.B. Umweltfinanzierungssteuer, Umweltschutzsteuer, als Umweltgebühren und -beiträge, z.B. öffentliche Umwelteinrichtungen, kooperativer Umweltschutz, als reine Emissionsabgaben, z.B. Internalisierungsabgabe, Umweltqualitätsabgabe, als kombinierte abgabendominierte oder auflagendominierte Systeme, als Abgaben auf Produkte und/oder Rohstoffe.
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