Offshore-Märkte
Off-shore-Zentren sind Finanzplätze, die sich außerhalb des Geltungsbereiches einzelstaatlicher Währungshoheit extraterritorial entwickelt haben. Es werden drei Arten von Off-shore-Zentren unterschieden (vgl. Fischer, 1989, Sp. 1553L):
1. In der weitesten Bedeutung werden darunter Märkte subsumiert, die als Konzentrationspunkte bestimmter internationaler Güter- und Dienstleistungsströme dienen und die von dem sie umgebenen Wirtschaftsgebiet rechtlich, räumlich und administrativ getrennt sind. Die Transaktionen berühren das binnenwirtschaftliche Hinterland nicht; sie bleiben »off-shore«. Zu den bekanntesten Beispielen extraterritorialer Wirtschaftszentren zählen die internationalen Freihäfen und Freizonen. Neben der Trennung vom Hinterland und ihrer durchleitenden Funktion sind sie durch besondere steuerliche und administrative Rahmenbedingungen charakterisiert. Sie tragen zur Attraktivität dieser Regionen bei, in dem sie Veräußerungsgewinne niedrig oder überhaupt nicht besteuern, auf Devisenverkehrsbestimmungen und auf die Erhebung von Quellensteuer auf Zinsen, Dividenden und Lizenzgebühren verzichten sowie Meldepflichten und andere aufsichts-rechtliche Hemmnisse so gering wie möglich halten.
2. In einer zweiten Begriffsauffassung wird der güterwirtschaftliche Aspekt ausgeklammert, so dass Off-shore-Plätze Zentren internationaler Bank-, Finanzierungs- und anderer Dienstleistungen außerhalb der Reichweite der Regulierungskompetenzen nationaler Zentralbanken sind. Zu den etablierten Off-shore-Finanzplätzen zählen beispielsweise London, Luxemburg, New York. Sie bieten vorwiegend kurz- bis mittelfristige Refinanzierungen für langfristige Kredite mit periodischer Zinsanpassung, bei denen allerdings die Kreditnehmer das Zinsänderungsrisiko tragen müssen. Wegen des stark gestiegenen Volumens der Off-shore-Geschäfte haben sich zunehmend Off-shore-Zentren auch in Schwellen-ländern (z.B. Bahamas, Kaimaninseln, Hongkong, Singapur, Bahrein) etabliert (vgl. Deutsche Bank, 1998, S. 322; Perri-don/Steiner, 1999, S. 171).
3. In der engsten Begriffsauffassung wird als Kriterium zur Abgrenzung von Off-shore-Zentren allein die steuerliche Günstigkeit herangezogen. Eine exakte Abgrenzung zwischen Off-shore-Zentren und reinen Steueroasen ist kaum möglich, da steuerliche Vergünstigungen auch zu den Merkmalen der Off-shore-Zentren gehören. Beispiele sind neben den schon erwähnten Bahamas, Kaimaninseln, die niederländischen Antillen und Panama.
Die Bedeutung der Off-shore-Zentren im Außenhandel liegt in der Ausnutzung internationaler Finanzierungsvorteile, im freien Zugang zu internationalen Finanzmärkten, aber auch im Warenumschlag. Off-shore-Zentren sind auch Sitz internationaler Finanz-Servicegesellschaften von Großunternehmen. Weitere Formen des Off-shore-Geschäfts sind Holdinggesellschaften internationaler Konzerne, internationale Finanzierungsgesellschaften sowie Off-shore-Banken (vgl. Fischer, 1989, Sp. 1553ff.).
Eurogeldmarkt
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