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Passiva

das auf der Habenseite (rechts) einer Bilanz stehende gesamte Kapital eines Unternehmens, v. a. Eigenkapital einschließlich Rücklagen, Sonderposten mit Rücklagenanteil, Rückstellungen, Verbindlich keiten, passive Rechnungsabgrenzungsposten, Bilanzgewinn (- Gewinn). Passivierungspflicht, Passivierungswahlrecht (-. Aktiva)

Alle Posten auf der rechten Seite der Bilanz. Dazu gehören das Eigenkapital- und das Fremdkapitalkonto, z.B. in Form von Schulden, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und passiven Rechnungsabgrenzungsposten (Aktiva).

(engl. liabilities) Passiva nennt man alle Positionen, die das Unternehmen auf der rechten Seite der Bilanz ausweist. Dies sind im Wesentlichen Positionen des Eigenkapitals (einvermögen, Rücklagen) wie auch Position n des Fremdkapitals (4 Schulden). Die Passivseite der Bilanz gibt Auskunft über die Wertherkunft, während die Aktivseite (4 Aktiva) Auskunft über die Wertverwendung gibt. Die Gliederung der Passivseite erfolgt i. d. R. nach zunehmender Fälligkeit des zur Verfügung gestellten Kapitals. Da davon ausgegangen wird, dass das Eigenkapital erst bei Auflösung des Unternehmens fällig ist, wird es bei Industrieunternehmen zuerst aufgeführt. Danach wird zunächst langfristiges Fremdkapital (z. B. Darlehen) und anschließend kurzfristiges Fremdkapital (Verbindlichkeiten) ausgewiesen.

Verbindlichkeiten, Eigenkapital und Rechnungsabgrenzungsposten, die auf der Soll-Seite der Bilanz ausgewiesen werden.

Bezeichnung für alle Schulden der Unternehmung, die auf der rechten Seite der Bilanz aufgeführt sind. Hauptsächlich unterteilt in Eigenkapital und Fremdkapital. Gegenbegriff: Aktiva.

Die Passiva sind die Positionen auf der rechten, der Passivseite einer -Sie geben Auskunft über die Mittelherkunft in einem Unternehmen. Bilanz.

Summe der einem Unternehmen zur Verfügung gestellten Mittel; die Passivseite einer » Bilanz umfaßt das Eigen und » Fremdkapital (Mittelherkunft), unterteilt in Grund -(Stamm-) Kapital, » Rücklagen, » Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungspo-sten, Bilanzgewinn sowie die » Wertberichtigungen als Korrekturposten zu Aktivposten (Gliederung der Bilanz).

Sammelbegriff für alle auf der rechten Seite einer Bilanz ausgewiesenen Posten; in der Hauptsache das Eigenkapital und die Verbindlichkeiten eines Unternehmens. Aktiva.

Zusammenfassung aller Positionen der Kapitalseite der - Bilanz. Die Passivseite der Bilanz gibt die Herkunft der dem Unternehmen zur Verfügung gestellten Mittel in Form abstrakter Wertansprüche (Eigenkapital, Fremdkapital) an das Vermögen an. Die Unterteilung der Passiva ist rechtsformabhängig: Nach dem Bilanzgliederungsschema für Kapitalgesellschaften (§ 266 Abs. 3 HGB) sind die Passiva in  gezeichnetes Kapital, Kapital- und Gewinnrücklagen (Rücklagen), GewinnvortragNerlustvortrag, Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag, Rückstellungen, Verbindlichkeiten (langfristige und kurzfristige) und in die Rechnungsabgrenzungsposten zu gliedern.       passive Flexibilität  automatische Stabilisatoren

Die Passiva sind die auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesenen Bestandskonten des Eigenkapitals und Fremdkapitals sowie die Rechnungsabgrenzungsposten.

Sammelbegriff für alle auf der rechten Seite einer Bilanz ausgewiesenen Posten. Dieses sind in der Hauptsache das Eigenkapital und die Verbindlichkeiten eines Unternehmens.
Siehe auch: Aktiva, Bilanz

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