Wird häufig ungenau mit „Eigentumsrechte“ übersetzt, sind (nach H. Demsetz) Rechte jedweder Art an knappen Ressourcen jedweder Art. Die Idee des Property Rights-Ansatzes besteht darin, Güter als Bündel von Rechten und den Tausch von Gütern als Tausch von Rechtsbündeln aufzufassen. Der Ansatz geht v. a. auf A. Alchian und H. Demsetz zurück, welche in den späten 60er Jahren an die Theorien von R. Coase anknüpften. Property Rights gelten dann als effizient institutionalisiert, wenn die Folgen ihrer Verwendung eindeutig zugerechnet werden können und ihr Austausch allein nach der Regel der Erwartung einer Wertsteigerung (Nutzenerhöhung) bzw. Transaktionskostenersparnis erfolgt.
Ein Forschungszweig der Neue Institutionenökonomik ist neben der Transaktionskostentheorie, der Prinzipal-Agenten-Theorie und der Public-Choice-Theorie, die Theorie der Property-Rights (Theorie der Verfügungsrechte).
Ziel der Theorie ist eine mikroökonomische Erforschung der Struktur der Verfügungsrechte an Gütern durch Personen. Dabei wird die Art der Verfügungsrechte über ein Gut in fünf Einzelrechte unterteilt:
- die Nutzung des Gutes (usus),
- das Recht der Veränderung des Gutes, in Form und Substanz (abusus),
- das Recht, die entstehenden Gewinne einzubehalten bzw. die Verluste zu tragen (usus fructus),
- das Recht, das Gut zu veräußern und den Liquidationserlös zu vereinnahmen
- und das Recht andere von der Nutzung auszuschließen.
Die Verfügungsrechte an einem Gut können geteilt mehreren Personen oder ungeteilt einer Person zustehen.
Die Property-Rights-Theorie basiert auf den Annahmen der neoklassischen Theorie, realisiert jedoch die Existenz von Transaktionskosten und legt die Verhaltensannahmen der begrenzte Rationalität und des Opportunismus zugrunde.
Die der Property-Rights-Theorie zugrunde gelegten Umweltbedingungen sind ähnlich denen der Transaktionsdimensionen. Jedoch werden hier drei, das Dimensionsspektrum der Transaktionskostentheorie erweiternde, Situationen unterschieden, welche die Zuordnung konzentrierter Verfügungsrechte aufgrund prohibitiver Transaktionskosten scheitern lassen. Hierbei handelt es sich um:
1. untrennbare Produktionsprozesse (Teamproduktion),
2. Hebeleffekte und
3. Eigentumssurrogate.
Dies hat zur Folge, dass sich Property-Rights-Verteilungen nicht ausschließlich anhand des Kriteriums der Wohlfahrtsverluste durch externe Effekte beurteilen lassen. Ein kombiniertes Effizienzkriterium zur Beurteilung des bestmöglichen Internalisierungsgrades zielt daher auf einen optimalen Trade-off zwischen Transaktionskosten und Wohlfahrtsverlusten aufgrund externer Effekte ab.
Theorie zur Struktur von Verfügungsrechten an Gütern durch Personen sowie deren Durchsetzung. Dabei wird die Art der Verfügungsrechte über ein Gut in vier Einzelrechte unterteilt: (1) Die Nutzung des Gutes (usus), (2) das Recht der Veränderung des Gutes, in Form und Substanz (abusus), (3) das Recht, die entstehenden Gewinne einzubehalten bzw. die Verluste zu tragen (usus fructus), (4) das Recht, das Gut zu veräußern und den Liquidationserlös zu vereinnahmen (ius abutendi). Der Wert eines Gutes bestimmt sich aus ökonomischer Sicht somit nicht nur aus dessen Substanz, sondern vor allem daraus, was man mit dem Gut anfangen kann. Ein Grundstück in bester Lage ist zum Beispiel wesentlich weniger wert, wenn man es nur als Garten verwenden darf. Durch den Besitz des Eigentumsrechts ist die Möglichkeit gegeben, andere Personen von der Nutzung knapper Güter auszuschließen. Die entstehenden Transaktionskosten , Interessenskonflikte sowie deren Lösung sind Gegenstand der Property Rights-Theorie.
Engl. für Verfügungs-, Dispositions- und Handlungsrechte.
Siehe Verfügungsrechte, Verfügungsrechtetheorie (Organisationstheorie), Marketing-Ökonomie.
Recht, über Eigentum zu verfügen. Der Wert von Eigentumsrechten (im juristischen Sinne) ist die Differenz aus dem Nutzen der Verfügungen und ihren (Transaktions-)Kosten. Wenn die Kosten, mit einer Sache zu verfahren, den Nutzen aus der ungestörten Verwendung, Veräußerung etc. übersteigen, so ist ökonomisch Eigentum nicht mehr gegeben. Die Theorie der property rights untersucht das Verhalten wirtschaftlicher Akteure unter verschiedenen Eigentumsordnungen, wobei auf die faktischen Eigentumsordnungen abgestellt wird. Mit Hilfe einer solchen Analyse ist es möglich, die tatsächliche Funktionsweise von alternativen Eigentumsordnungen, rechtlichen Instituten usw. zu erforschen und ggf. Vorschläge zur Veränderung zu machen. Während durch das Rechtssystem, das die Eigentumsordnung definiert, gestaltet und garantiert, die Höhe der Transaktionskosten weitgehend bestimmt wird (ein Bestandteil ist die Höhe der erwarteten Sanktionen bei Verletzung der Eigentumsordnung), läßt sich die »optimale« Rechtsordnung, definiert als jene, in der etwa Transaktionskosten minimiert werden, jeweils nur partiell unter Konstantsetzung der restlichen Rechtsordnung (unter der Annahme, sie sei politisch gewollt oder in einem anderen Sinne »optimal«) entwickeln. Verdünnung (attenuation) von Eigentumsrechten liegt vor, wenn der Nutzen aus bestimmten Eigentumsrechten (im juristischen Sinne) stärker gesenkt wird als die Transaktionskosten, die bei der Inanspruchnahme des Rechts entstehen. Ökonomisch zu beanstanden ist dies nur mit Gründen der Allokationseffizienz, also nur dann, wenn insgesamt die Transaktionskosten stärker steigen als die aggregierten Nutzen aus der Inanspruchnahme des neu definierten Rechts, wenn also nicht lediglich neu verteilt worden ist, oder wenn nachgewiesen werden kann, dass eine alternative Neudefinition mit demselben Verteilungseffekt weniger Transaktionskosten in Anspruch nimmt als die kritisierte (Ökonomische Analyse des Rechts). Literatur: Schmid, A. (1976). Furubotn, E.G., Pejovich, S. (1974)
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