alle Vorschriften und Regelungen, die im Rahmen einer Prüfung zu beachten sind. Die Summe der Prüfungsnormen wird auch als Prüfungsordnung bezeichnet. Prüfungsnormen ergeben sich bei freien Prüfungen zunächst nur aus dem Prüfungsauftrag; bei gesetzlichen Pflichtprüfungen sind sie in Gesetzen und Verordnungen niedergelegt. Ergänzend sind bestimmte, allgemein anerkannte Grundsätze, wie die Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung und Bilanzierung sowie die Grundsätze ordnungsmässiger Durchführung von Abschlussprüfungen (*Prüfungsgrundsätze), zu berücksichtigen. Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer ist darüber hinaus zur Beachtung der "Richtlinien für die Berufsausübung der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer" verpflichtet. Diese Richtlinien dienen der Auslegung und Verdeutlichung der in der Wirtschaftsprüferordnung geregelten Berufspflichten und stellen zugleich die allgemeine Berufsauffassung zu den wichtigsten Fragen berufswürdigen Verhaltens dar. Sie gelten für alle Tätigkeiten, die Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer im Rahmen ihrer Berufsaufgaben ausüben. Schliesslich sind für die Prüfung bestimmter Unternehmen besondere Prüfungsrichtlinien erarbeitet worden, die nähere Bestimmungen. über Prüfungsumfang, Prüfungsdurchführung und Berichterstattung über die Prüfung enthalten. Besondere Richtlinien bestehen u. a. für die Berichterstattung der Abschlussprüfer von Kreditinstituten, die Depotprüfung, die Prüfung gemeinnütziger Wohnungsunternehmen und für Versicherungsunternehmen. Literatur: Institut der Wirtschaftsprüfer (Hrsg.), Die Fachgutachten und Stellungnahmen des Instituts der Wirtschaftsprüfer auf dem Gebiet der Rechnungslegung und Prüfung, Düsseldorf 1982/91. Steuerberaterkammer, Richtlinien für die Berufsausübung der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten (Standesrichtlinien), Stand Oktober 1983, Bonn 1983. v. Wysocki, K., Grundlagen des betriebswirtschaftlichen Prüfungswesens, 3. Aufl., München 1988. Wirtschaftsprüferkammer, Richtlinien für die Berufsausübung der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer, Stand März 1987, Düsseldorf 1987.
Prüfungsnormen sind alle Regeln und Vorschriften, die in einer Prüfung zu berücksichtigen sind, um feststellen zu können, ob Prüfungsgegenstände, d. h. reale Zustände oder Vorgänge (Ist), diesen Regeln und Vorschriften entsprechen bzw. entsprechend diesen Regeln und Vorschriften entwickelt wurden.
Aus Prüfungsnormen werden Sollobjekte abgeleitet bzw. konstruiert, umfeststellen zu können, ob reale Zustände oder Vorgänge (Istobjekte) dem Sollobjekt und damit einer bestimmten Norm entsprechen bzw. entsprechend entwickelt werden. Die Vorgabe von Normen für einePrüfung erfolgt durch den Prüfungsauftrag, durch Gesetze, Verordnungen und Erlasse, durch bestimmteGrund sätze (Grund sätze ordnungsmäßiger Buchführung, Grund sätzeordnungsmäßiger Bilanzierung, Grund sätze ordnungsmäßiger Prüfung), durch Satzungen, Gesellschaftsverträge und sonstige Verträge, durch betriebliche Anweisungen und berufsspezifische Vorschriften. Normen werden entwickelt durch
Gesetzgebung und Rechtsspre-chung.
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