Ausschüttung und Wiedereinlage
(Dividendenkapitalerhöhung, Ausschüttungsrückholverfahren)
Mittel der Finanzierungs- und Dividendenpolitik. Zunächst werden Beträge als Dividende ausgeschüttet, die anschließend im Wege einer Kapitalerhöhung zurückgeholt werden. Dabei stimmen die Höhe der erwünschten Kapitalaufstockung mit der Summe der zur Ausschüttung beschlossenen Dividende, abzüglich der bei Ausschüttung und Wiederanlage anfallenden Steuern überein.
Beim ?einperiodischen? Verfahren fallen Ausschüttung und Rückholung der Gewinne in dasselbe Jahr, während beim ?mehrperiodischen? Verfahren die Kapitalerhöhung erst nach einigen Jahren bei fortlaufender Ausschüttung erfolgt.
Der Vorteil dieses Verfahrens liegt darin, daß die Gewinne den Aktionären zugute kommen, ohne daß der Gesellschaft auf lange Sicht Liquidität entzogen wird. Im Gegensatz zum Zusatzaktienverfahren muß die Dividende zunächst aber ausgeschüttet werden, bevor sie durch die Kapitalerhöhung in Form von Barmitteln wieder in das Unternehmen zurückfließt. Dabei wird unterstellt, daß sämtliche Altaktionäre von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen.
Ein steuerlicher Vorteil ist bei diesem Verfahren nur dann gegeben, wenn sich die Aktionäre in der unteren Progressionszone der Einkommensteuer befinden.
Wenn eine Kapitalgesellschaft an ihreGesellschafter Gewinne ausschüttet und die Gesellschafter die ausgeschütteten Beträge nach Abzug ihrerEinkommensteuerbelastung sofort oder in geringem zeitlichen Abstandwieder an ihre Kapitalgesellschaft zurückgeben, spricht man von einer Finanzierung der Kapitalgesellschaftnach dem Schütt-aus-hol-zurück-Verfahren. Die Rückgabe der Ausschüttungsbeträge kann in Gestalt einer Erhöhung des Grund bzw. Stammkapitals erfolgen, sie kann zueiner Erhöhung der Rücklagen führen oder in Form von Gesellschafterdarlehen geschehen. Gegenüber der Alternative der Ge-winnthesaurierung durch die Kapitalgesellschaft kann das Schütt-aus-hol-zurück-Verfahren zu ertragsteuerlichen Vorteilen führen. Liegt nämlichdie körperschaftsteuerliche Tarifbelastung bei der Kapitalgesellschaft (§ 23Körperschaftsteuergesetz) über denindividuellen Einkommensteuerspitzensätzen der Gesellschafter, schleustdas körperschaftsteuerlich/einkommensteuerliche Anrechnungsverfahren im Falle der Ausschüttung die höhere Körperschaftsteuerbelastung aufniedrigere Einkommensteuerbelastungen herab.
Bis 2001 gebräuchliche Form der Reduzierung der Steuerbelastung durch Ausschüttung von Gewinnen bei relativ geringem Steuersatz von ehemals 30% und Wiederhereinholung des Kapitals über eine Kapitalerhöhung . Dies war bei einem Körperschaftsteuersatz von 40% auf thesaurierte Gewinne in bestimmten Situationen (abzüglich Transaktionskosten) günstiger als die Rücklagenbildung. Nachdem die Körperschaftsteuer einheitlich auf 25% gesenkt wurde, ist diese SAHZ-Methode nicht mehr sinnvoll.
Verfahren der Ausschüttungspolitik einer Aktiengesellschaft, bei dem eine möglichst hohe Bardividende gezahlt wird, die aber zeitgleich mit einer Kapitalerhöhung verrechnet werden soll. Die Steuergutschrift kann damit zur Kapitalerhöhung ausgenutzt werden.
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