Körperschaft des öffentlichen Rechts, die als Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Staatsbank der DDR Aufgaben im Zusammenhang mit der Schaffung der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion in Deutschland wahrnimmt. Die Bank hat die Geschäftsbesorgung für den Ausgleichsfonds zur Währungsumstellung (Währungsreform) übernommen. Mit der vorläufigen und späteren endgültigen Zuteilung von Ausgleichsforderungen und -verbindlichkeiten obliegen der Staatsbank der Zins- und Tilgungsdienst sowie eine Umwandlung von Ausgleichsforderungen in Inhaberschuldverschreibungen. Das Institut verwaltet ausserdem die bis zur Währungsumstellung eingegangenen Anlage- und Refinanzierungsbeziehungen der ehemaligen Staatsbank mit den Geschäftsbanken, die ihrerseits Gläubiger der aus der Währungsumstellung entstandenen Altkredite an Unternehmen der —Treuhandanstalt, an das Wohnungswesen und andere Kreditnehmer sind. Die Bank wirkt daneben am Zahlungs- und Verrechnungsverkehr sowie bei der Finanzierung von öffentlichen Förderungsmassnahmen in den neuen Bundesländern mit. Die Staatsbank Berlin wurde durch Gesetz vom 29. 6. 1990 geschaffen. Das Grundkapital von 250 Mio. DM steht der Bundesrepublik Deutschland zu, die für die Bank die Gewährträgerhaftung übernommen hat. Die Staatsaufsicht übt der Bundesminister der Finanzen aus. Sitz istBerlin.
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