Bindung der Steuern an einen Preisindex, um die bei Inflation drohende kalte Steuerprogression zu verhindern. Zur Erhaltung der realen Kaufkraft der Einkommen nach Steuern müsste das gesamte Steuersystem einschl. der Bemessungsgrundlagen und Freibeträge indexiert werden (Indexierung). Daneben käme eine jährliche Anpassung nominaler Abschreibungsbeträge, der Verbrauchsteuern, der Kapitalertragsteuer und aller übrigen Steuern in Betracht, die sich inflationsbedingt im Realwert erhöhen.
automatische Anpassung von Steuertarifen, Freibeträgen und Bemessungsgrundlagen an die Geldwertentwicklung durch Indexierung z.B. in Form einer Bindung an die Entwicklung eines Preisindexes für die Lebenshaltung. Bei progressiven, nicht indexierten Steuertarifen (wie z.B. bei der Lohn- und Einkommensbesteuerung) führen inflationäre Entwicklungen zu einem Steigen der prozentualen Steuerbelastung, wodurch es zu einer Verschiebung der Steuerlast kommt (»kalte« Progression). Gegen eine Steuerindexierung wird vornehmlich ins Feld geführt, dass die haushaltswirtschaftlichen Konsequenzen im Falle eines Abgehens vom Nominalwertprinzip in der Besteuerung inflatorische Tendenzen auslöst (Ausweitung des Staatsdefizits oder Steuererhöhungen mit möglichen Preisauftriebstendenzen). Eine Indexierung des Steuerrechts würde auf andere Rechtsgebiete übergreifen und somit zu einer Erschwerung der Inflationsbekämpfung führen. In Deutschland ist es bislang zu einer Indexierung der Steuertarife nicht gekommen.
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